Fehler im Vorfeld einer Steuerprüfung

So vermeiden Friseur-Unternehmer Probleme vor- und während einer Steuerprüfung.

Die Vermeidung von Fehler im Vorfeld einer Steuerprüfung

Basics die eine Gefahr darstellen

 

1. Unsaubere Kassenführung

Folge: Die Buchhaltung wird als nicht der AO (Abgabenordnung), den GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) und/oder GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) entsprechend als nicht ordnungsgemäß verworfen. Dann ist der Betriebsprüfer berechtigt, den Umsatz zu schätzen. Der Steuerpflichtige muss die Schätzung widerlegen.

 

2. Mangelndes betriebswirtschaftliches Wissen

Folge: Der geprüfte Friseurunternehmer kann einen relativ hohen Warenverbrauch oder auch hohe Personalkosten nicht schlüssig begründen, z. B. mit der Deckungsbeitragsrechnung oder dem Unterschied zwischen Aufwand und Kosten. (Der Steuerberater kann das oft auch nicht!). Bei Steuerprüfungen wird meistens nicht die Problematik von eigenen Auskünften, die teilweise auch auf Schätzungen beruhen, durchschaut (Beispiel: Anzahl der Trockenhaarschnitte).

 

3. Fehlende saubere Trennung von Verkaufs- und Dienstleistungsumsätzen in Kassenführung und Buchhaltung

Folge: "Auffällig" hoher Wareneinsatz (der nicht selten die Prüfung erst auslöst). Die nachträgliche Trennung während des Prüfungsvorgangs ist sehr aufwendig und teilweise gar nicht möglich (z. B. Verkauf von Kabinettware).

 

4. Ungenaue, z. B. unvollständige Inventur

Folge: Bei zu niedrig angegebenen Inventurwerten wird der Wareneinsatz lt. Buchhaltung entsprechend höher. Bei Erfassung von Eingangsrechnungen und Inventurwerten durch den Prüfer kann im Warenlager Ware unbekannter Herkunft auftauchen, was den Prüfer auf Schwarzeinkauf schließen lässt. Es häufen sich Anfragen von Prüfern bei den Lieferfirmen nach Umsätzen, Rabatten und Boni bei einzelnen Kunden.

 

5. Fehlende Aufzeichnungen über Warenverbrauch, der zu keinem Umsatz führt

(Training, gegenseitiges Behandeln, Gefälligkeitsbehandlungen, Freundschaftspreise, Reklamationsbehandlungen) Aber Vorsicht: Geldwerte Vorteile (bei Mitarbeitern) und verdeckte Gewinnausschüttungen (bei Verwandten)!

Folge: Deutlich höhere Umsatzschätzungen des Betriebsprüfers.

 

6. Fehlende Aufzeichnungen über Preisaktionen aller Art, die zu einer Verminderung der Listenpreise führen

Folge: Deutlich höhere Umsatzschätzungen des Betriebsprüfers.

 

7. Nicht erklärbare "Vorgänge" in der EDV-Kassenabrechnung

Folge: Der Betriebsprüfer schließt auf Umsatzstornierungen (= Umsatzverkürzungen).

 

8.  Mangelnde Warenabgangskontrolle

Folge: "Mitnahmeeffekte" der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist doppelt gestraft, weil der Betriebsprüfer Umsatzverkürzung mit "Hebel" ausrechnet: 1.000 € = verschwundene Ware (netto) = mindestens 12.000 verschwundener Umsatz (brutto).

 

9. Fehlende Leistungsstatistik (Mitarbeiterumsätze, Kundenzahlen, Bedienungsarten)

Folge: Beweisnot bei der Widerlegung der Schätzungen des Betriebsprüfers.

 

10.Nichtaufbewahrung von früheren Preislisten

Folge: Mangelnde Beweismöglichkeit von niedrigeren Preisen im zurückliegenden Prüfungszeitraum. (Der Prüfungszeitraum kann von üblichen drei Jahren auf zehn Jahre ausgedehnt werden.)

 

11.Verwendung einer EDV-Kassensoftware im Prüfungszeitraum, die - nicht vertraglich bestätigt - den GoBS entspricht

Folge: Da die im Friseurhandwerk gängigen Kassensoftware-Angebote den Finanzbehörden bekannt sind, gehen die sehr gezielt bei der Durchleuchtung der Daten vor. Wenn es eingebaute Manipulationsmöglichkeiten gibt, ist davon auszugehen, dass auch das Finanzamt sie kennt. Da hilft auch eine kurzfristige Abschaffung oder Auswechslung nicht, denn es besteht eine Aufbewahrungspflicht als EDV-Daten für zehn Jahre.

 

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