Abschreibungsrechner für Arbeitsmittel in Friseurunternehmen
Betragen die Anschaffungskosten für ein Arbeitsmittel mehr als 410,00 (ohne USt) bzw. 487,90 (inkl. USt), müssen Sie die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Arbeitsmittels gleichmäßig verteilen: Das nennt man Abschreibung. Nur die jeweilige Jahresrate (Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA) ist dann als Werbungskosten abziehbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Mit diesem Abschreibungsrechner können Sie ermitteln, welchen Anteil der Anschaffungskosten Sie in welchem Jahr geltend machen können.