Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kurzarbeit

1. Was ist Kurzarbeit?
Bei Kurzarbeit handelt es sich um die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit, in der Regel aus konjunkturellen Gründen durch den Arbeitgeber angeordnet. Sie setzt die Zustimmung des Arbeitnehmers voraus.

2. Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und hat den Sinn, dem Betrieb eingearbeitete Mitarbeiter zu erhalten und den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld soll den, mit einer verringerten Arbeitszeit einhergehenden, Verdienstausfall der Arbeitnehmer zumindest teilweise ausgleichen.

3. Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeitergeld erfüllt sein?
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen:
Kurzarbeit setzt eine Regelung im oder Änderung des Arbeitsvertrages voraus und bedarf daher einer Einigung mit dem – soweit vorhanden Betriebsrat – oder dem einzelnen Arbeitnehmer.

Persönliche Voraussetzungen:
Der Arbeitnehmer muss in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Wenn jemand erst in Zukunft seine Arbeitstätigkeit aufnimmt, kann er nicht ohne weiteres KUG beziehen. Es gibt zwei Ausnahmen:

  1. Die Übernahme von Auszubildenden.
  2. Wenn noch Restarbeiten erfüllt werden, die von den vorhandenen Arbeitskräften nicht ausgeführt werden können

Betriebliche Voraussetzungen:
Kurzarbeit kann für den Gesamtbetrieb oder eine Betriebsabteilung angezeigt und beantragt werden. Ein Betrieb liegt vor, wenn mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Es müssen im jeweiligen Monat mindestens 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von einem erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall (von mind. 10 Prozent) betroffen sein. Gemäß § 96 SGB III liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor, wenn wirtschaftliche Gründe aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses vorliegen und der Arbeitsausfall vorübergehender (< 12 Monate) und unvermeidbarer Natur ist. Dies ist angesichts der aktuellen Corona-Situation beispielsweise der Fall, wenn ein erheblicher Auftragswegfall zu verzeichnen ist oder bestehende Aufträge zurückgezogen werden, weil Kundenunternehmen vorübergehend schließen müssen oder diese nicht aufgesucht werden können etc.

Zudem müssen Guthabenstunden abgebaut und Arbeitszeitkonten aufgelöst werden. Es sei denn, das aktuelle Guthaben besteht unverändert seit mindestens einem Jahr oder das Guthaben liegt 10 Prozent über der Jahresarbeitszeit. Der Aufbau von Minusstunden ist nicht erforderlich. Auch in Unternehmen in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. (Regelung nur für März bis Dezember 2020)

Resturlaubstage aus den Vorjahren sind zu nehmen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Der Urlaubsanspruch des laufenden Jahres wird nicht betrachtet (Regelung nur für März bis Dezember 2020).
Tipp: Es empfiehlt sich vor der Einführung von KUG, mit den Arbeitnehmern Urlaubslisten zu erstellen, in denen der Anspruch verplant wird.

4. Wie lang ist die Ankündigungsfrist gegenüber Arbeitnehmern?
Da es im Consulting keinen Tarifvertrag gibt, kann die Ankündigung theoretisch sogar einen Tag vorher erfolgen.

5. Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Aushilfen in Vollzeitbeschäftigung
  • Kurzarbeitergeld ist neuerdings auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich,

vorausgesetzt der Verleiher stellt eine Anzeige. Bezug über den Entleiher ist nicht möglich.

  • Aufgrund der momentanen Krisensituation kann es sein, dass auch sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer/Vorstände von GmbHs oder AGs Kurzarbeitergeld beziehen können, vorausgesetzt sie haben keinen bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft. In diesem Fall zählen sie auch zu der 10% Schwelle dazu, um KUG Anspruch zu erhalten.
  • Geschäftsführer müssen jedoch, sobald Auftragsakquise wieder möglich ist und der Betrieb seine Tätigkeit wieder aufnimmt unmittelbar wieder aus der Kurzarbeit ausscheiden.

6. Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

  • Selbstständige als Einzelunternehmer
  • Geringfügig Beschäftigte mit Mini- und Midi-Jobs. Sie zählen aber dazu, um die Voraussetzungen für Kurzarbeit zu erfüllen.
  • Umschüler
  • Personen in Weiterbildung mit Übergangsanspruch
  • Bezieher von Krankengeld
  • Werkstudenten

7. Ist Kurzarbeit für Azubis möglich?
Die Frage ist noch ungeklärt. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Azubis für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung erhalten, auch wenn sie nicht beschäftigt werden können. Ab dem 43. Ausfalltag ist aber der Bezug von Kurzarbeitergeld bereits jetzt möglich.

8. Ist Kurzarbeitergeld möglich wenn, bereits eine Kündigung des Mitarbeiters bereits erfolgt ist, dieser aber noch zwei Monate da ist?
Nein, da der Zweck des Kurzarbeitergeldes, den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern, in dem Falle nicht gegeben ist, ist der Mitarbeiter vom KUG-Bezug ausgenommen. Gleiches gilt für Auflösungsverträge ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung ausgesprochen oder der Auf-lösungsvertrag unterschrieben wird.
Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat.

9. Können befristet Beschäftigte Kurzarbeitergeld bekommen?
Ja.

10. Kann der Umfang der Kurzarbeit auf 100% beantragt werden?
Ja.

11. Wie wird Kurzarbeitergeld beantragt?
Die Antragsstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

1. Anzeigeverfahren:
Zunächst muss eine Anzeige bei der örtlichen Arbeitsagentur am Betriebssitz in Schrift-form erstattet werden. Die Anzeige muss der AA spätestens am Letzten des Monats, in dem die Kurzarbeit beginnt, vorliegen. In der Anzeige muss eine Glaubhaftmachung des erheblichen Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen erfolgen.

Das Formular, das Sie benötigen, um den Arbeitsausfall anzuzeigen, können Sie herunterladen: Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls (PDF)

WICHTIG: Die Anzeige muss vom Arbeitgeber- und Arbeitnehmer – sowie ggf. Betriebs-rat – unterschrieben sein. Sollte eine Unterschrift aufgrund von Krankheit o.Ä. nicht ein-geholt werden können, kann eine Vertretung unterschreiben.

Gibt es ein Muster für die Einverständniserklärung des Arbeitnehmers zur Kurzarbeit?
Es reicht eine Bestätigung: „Ich erkläre mich mit der Einführung der Kurzarbeit zum tt.mm.jjjj einverstanden.“

Auf die Anzeige erhält der Arbeitgeber von der AA eine grundsätzliche Bewilligung der Kurzarbeit für das Unternehmen (nicht personengebunden an einzelne Arbeitnehmer) für den angezeigten Zeitraum.

Zur Erleichterung der Prozesse und zur sozialen Absicherung des Arbeitgebers empfiehlt es sich, die Anzeige für 5 bis 6 Monate zu stellen statt nur für z.B. März und April, damit keine Verlängerungsanzeige gestellt werden muss (Kurzarbeitergeld wird nur für volle Monate gezahlt).


2. Antragsverfahren:
Der Arbeitgeber geht in die Vorausleistung für das Kurzarbeitergeld und weist in der Lohnabrechnung Lohn und Kurzarbeitergeld separat aus. Im eigentlichen Antragsverfahren für das Kurzarbeitergeld muss neben dem Antrag eine Abrechnungsliste bei der Arbeitsagentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle eingereicht werden. Die Ausschluss-frist für Antrag und Einreichung der Abrechnungsliste beträgt drei Kalendermonate und beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird (Beginnt die Kurzarbeit im März, muss der Antrag spätestens bis zum 30. Juni vorliegen).
Die Summe wird dann unter Vorbehalt der Prüfung erstattet.

Den Antrag auf Kurzarbeitergeld können Sie ebenfalls herunterladen: Antrag auf Kurzarbeitergeld (PDF)
Sie können Kurzarbeitergeld auch online beantragen, derzeit wird aber die Schriftform empfohlen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Kurzarbeitergeld“.

12. Wie weist man den erheblichen Arbeitsausfall und Entgeltausfall nach?
Anhand von Arbeitszeitnachweisen werden Arbeits-, Ausfall- und sonstige Fehlzeiten festgehalten. Der Entgeltausfall dokumentiert sich anhand der Entgeltabrechnung.

13. Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden, wenn noch Überstunden und/oder Resturlaub aus dem Vorjahr vorhanden ist und wie ist der aktuelle Jahresurlaub zu berücksichtigen?
Guthabenstunden müssen abgebaut und Arbeitszeitkonten aufgelöst werden. Es sei denn, das aktuelle Guthaben besteht unverändert seit mindestens einem Jahr oder das Guthaben liegt 10 Prozent über der Jahresarbeitszeit. Der Aufbau von Minusstunden ist nicht erforderlich. Auch in Unternehmen in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet (Regelung nur für März bis Dezember 2020).
Resturlaubstage aus den Vorjahren sind zu nehmen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt wird.
Der Urlaubsanspruch des laufenden Jahres wird nicht betrachtet (Regelung nur für März bis Dezember 2020).
Tipp: Es empfiehlt sich vor der Einführung von KUG, mit den Arbeitnehmern Urlaubslisten zu erstellen, in denen der Anspruch verplant wird.

14. Wie viel Prozent vom Lohn bekommt man bei Kurzarbeit?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60%, bei Beschäftigten mit auf der Lohnsteuer eingetragenem Kind sogar 67% der Netto-Entgeltdifferenz.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet bis zum 15.03. und hat somit die Hälfte seines Entgeltanspruches. Sein Bruttoentgelt beträgt normalerweise 4000€, nun hat er einen Lohnanspruch von 2000€. Die 2000€ werden normal versteuert, Sozialversicherungsbeiträge geleistet und ausgezahlt. Die Differenz zwischen 4000€ und 2000€, die der Arbeitnehmer nicht hat erarbeiten können, wird zu 60% bzw. 67% (netto) von der Arbeitsagentur ausgeglichen.
WICHTIG: Es wird kein Kurzarbeitergeld für Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Verdient ein Arbeitnehmer mehr, gilt die Beitragsbemessungsgrenze als Soll-Entgelt.

15. Wie wird mit der Lohnsteuer während der Kurzarbeit verfahren?
Vom Lohn wird weiterhin Lohnsteuer erhoben.

16. Wird Lohn aus einer Nebenbeschäftigung auf das KUG angerechnet?

  • Er wird nicht angerechnet, wenn die NB vor der Einführung des KUG bereits bestanden hat.
  • Er wird angerechnet, wenn die NB mit/nach Einführung des KUG aufgenommen wird. Allerdings gibt es hierzu eine neue Regelung, die besagt: „Mit einem vorübergehenden Verzicht auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer während Kurzarbeit aufgenommenen Beschäftigung auf das Kurzarbeitergeld wird ein Anreiz geschaffen, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen, wie z.B. der Landwirtschaft, aufzunehmen.“ Es ist anzunehmen, dass z.B. auch Tätigkeiten in Discountern/Drogeriemärkten dazu zählen.

17. Wer zahlt die Beiträge für die Sozialversicherung während der Kurzarbeit?
Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen, werden von der Bundesagentur für Arbeit neuerdings rückwirkend ab dem 1. März 2020 übernommen. (Regelung nur für März bis Dezember 2020).

18. Wie hoch ist die Belastung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers bei 100% Kurz-arbeit bzgl. Sozialversicherung und Lohnsteuer?
Null.

19. Wer zahlt die Beitrage zur betrieblichen Altersvorsorge?
Der Arbeitgeber.

20. Kann der Arbeitgeber bei Kurzarbeit das Delta zwischen Kurzarbeitergeld und normalem Nettoentgelt, etwa durch eine einmalige Sonderzahlung, ausgleichen?
Ja. Sonderzahlungen müssen aber in der Entgeltabrechnung explizit als Aufstockung ausgewiesen werden und dürfen nicht einfach auf den Lohn aufgeschlagen werden. Sonst würde die Sonderzahlung auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden.

21. Wie lange darf man bei Kurzarbeit arbeiten?
Das ist variabel. Eingehende Aufträge müssen und sollen angenommen werden. Was im Antrag eingetragen wird, ist ein Richtwert und keine maximale Arbeitszeitgrenze.

22. Wie lange kann KUG bezogen werden?
Der Bezug von KUG ist aktuell bis zu 12 Monate möglich. Der Gesetzgeber denkt an eine mögliche Verlängerung, Hierzu müsste allerdings ein Gesetz erlassen werden.

23. Muss KUG jetzt aufgrund von Corona beantragt werden oder reicht es später, wenn die Folgen im April/Mai spürbar werden?
Kurzarbeit kann auch zu einem späteren Zeitpunkt angezeigt werden. Wenn aber bereits jetzt 10% Arbeitsausfall vorliegen, kann eine langfristige Anzeige für Kurzarbeit erfolgen – wenn sich der prozentuale Arbeitsausfall in den folgenden Monaten dann erhöht, ist keine Nachsteuerung notwendig. Sollte Kurzarbeit im März angezeigt und doch keine Kurzarbeit benötigt werden, würde der „ungebrauchte“ Monat an die angezeigte Laufzeit angehängt werden.

24. Was ist, wenn im März trotz Kurzarbeit noch normale Gehälter gezahlt wurden?
Wenn die Märzabrechnung als normaler Durchlauf durchgeführt wurde und trotz Kurzarbeit volle Entgelte gezahlt wurden, ist im darauffolgenden Monat ein Korrekturlauf durchzuführen, sodass zu viel gezahltes Entgelt mit der nächsten Abrechnung einbehalten wird.

25. Kann man einzelne Mitarbeiter in Kurzarbeit senden? Oder nur alle im Kollektiv? Z.B. Führungspersonal in Abteilungen oder Vertriebler werden benötigt – andere nicht.
Es wird Kurzarbeitergeld für diejenigen erstattet, deren Arbeit wegfällt. Das können Projektteams sein, wenn diese nicht in anderen Bereichen eingesetzt werden können. Ein vollständiges Schließen der Telefonzentrale z.B. wäre indes besonders begründungsbedürftig, denn das Unternehmen muss ja erreichbar bleiben, um neue Aufträge annehmen zu können. Es gilt i.ü. keine Solidaritätsnorm, etwa, dass alle Mitarbeiter pauschal um X Prozent reduzieren, außer wenn die Tätigkeit gleichgelagert ist: Dann macht es im Hinblick auf den sozialen Frieden Sinn, von zwei Personen nicht eine Person einen 100%igen Arbeitsausfall, sondern beide einen Arbeitsausfall von 50% haben.

26. Wie soll mit Mitarbeitern umgegangen werden, die bereits eingestellt wurden, die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen?
Nur aus Vollarbeit kann KUG beantragt werden. Ausnahmen: Azubis sowie Mitarbeiter die dringend zur Weiterführung der Betriebstätigkeit benötigt werden, weil der bisher auf diesem Arbeitsplatz beschäftigte Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt oder ausgeschieden ist und die Tätigkeit nicht von der Stammbelegschaft übernommen werden kann.

27. Dürfen neue Mitarbeiter eingestellt werden?
Es können neue Mitarbeiter eingestellt werden – er wird nicht in die Autonomie
des Arbeitgebers eingegriffen. Allerdings sind diese vom Leistungsbezug ausgeschlossen.

28. Wird während der Urlaubszeit das volle Entgelt gezahlt?
Ja. Außer in einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass in Krisenzeiten das Entgelt an Urlaubstagen nicht voll gezahlt wird.

29. Was ist, wenn der Kunde für einen Auftrag weniger zahlen kann, aber der Arbeitsaufwand der Berater gleichbleibt?
Es kommt der BA nicht auf das erzielte Honorar, sondern auf den Arbeitsaufwand an. Dies ist also kein Fall für Kurzarbeit.

30. Wie wirkt sich bei Kündigung in drei Monaten das Kurzarbeitergeld auf das Arbeitslosengeld aus?
Gar nicht.

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