Co-working Spaces und Scheinselbstständigkeit

Co-working Spaces und Scheinselbstständigkeit – ein Risiko, das du kennen solltest

Immer mehr Friseurinnen und Friseure möchten freier arbeiten – selbstständig, flexibel, unabhängig. Die Idee klingt einfach: Ein Platz im Salon, eigenes Werkzeug, eigene Kundschaft. Ein Geschäftsmodell, das unter dem modernen Begriff „Co-Working Space“ aktuell wieder an Fahrt aufnimmt. Doch Vorsicht: Die rechtliche Realität hinter der sogenannten Stuhlmiete ist komplex – und kann für beide Seiten, Mieterin wie Saloninhaberin, unangenehme Folgen haben.

Worum geht es bei Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständig bist du dann, wenn du offiziell als selbstständig arbeitest, tatsächlich aber wie eine angestellte Person behandelt wirst. Das heißt: Du hast feste Arbeitszeiten, der Salon vergibt deine Termine, du nutzt ausschließlich dessen Produkte, arbeitest im Teamalltag mit und rechnest über dessen Kasse ab. In solchen Fällen kann das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung zu dem Schluss kommen, dass gar kein echtes selbstständiges Verhältnis vorliegt.

Für Saloninhaber:innen bedeutet das: Sie müssten rückwirkend Sozialabgaben zahlen – für bis zu vier Jahre. Auch für die selbstständig Tätigen selbst kann es unangenehm werden: Bußgelder, Steuernachzahlungen und der Verlust der Anerkennung als Unternehmer:in drohen.

Wie lässt sich das vermeiden?

Die zentrale Voraussetzung: Du arbeitest unternehmerisch eigenständig. Dazu gehört, dass du deine Preise selbst bestimmst, deine eigenen Produkte einsetzt, ein eigenes Buchungssystem nutzt und aktiv für dein eigenes Geschäft wirbst. Du solltest deine Kund:innen selbst akquirieren, Rechnungen im eigenen Namen schreiben und dich nicht in die Abläufe des Salons eingliedern.

Auch auf formaler Ebene ist Sorgfalt gefragt: Ein schriftlicher Mietvertrag ist unerlässlich. Darin sollte genau geregelt sein, was du nutzt, was du zahlst und wie das Verhältnis organisiert ist. Ideal ist, wenn du einen Steuerberater oder eine:n Fachjurist:in für Vertragsrecht hinzuziehst.

Ein neues Arbeiten braucht klare Regeln

Das Bedürfnis nach Selbstständigkeit ist in der Friseurbranche groß – nicht nur, weil sich Lebensrealitäten verändern, sondern auch, weil neue Modelle wie Beauty-Co-Working neue Möglichkeiten eröffnen. Doch Freiheit braucht Struktur. Wer frei arbeiten möchte, muss sich auch als Unternehmer:in verstehen – und entsprechend handeln.

Saloninhaber:innen wiederum, die freie Plätze vermieten möchten, sollten genau prüfen, ob sie ein echtes Mietverhältnis anbieten – oder ob sich darin ungewollt ein Arbeitsverhältnis versteckt.

Ein sorgfältig gelebtes Co-Working-Modell kann eine Bereicherung sein – für beide Seiten. Doch es funktioniert nur, wenn die rechtlichen Grundlagen stimmen.

Zum Originalartikel auf menschenimsalon.de:
Stuhlmiete: Scheinselbstständigkeit – Das solltest du wissen

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Dieser Guide ist für dich, wenn du wissen willst:
1. Dein Platz - ganz ohne Laden
2. Rechte – und Pflichten
3. Co-Working braucht Klarheit
4. Scheinselbständigkeit als Risiko
5. Flexibles Arbeiten im modernen Salon
6. Gemeinschaft und Netzwerk
7. Standortvorteil
8. Digitale Platformen

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