Von Einzelunternehmen bis GmbH – die richtige Rechtsform für Friseurunternehmen
Welche Rechtsform ist die richtige?
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Friseurunternehmens. Grundsätzlich kommen für Friseursalons drei Modelle infrage:
- Einzelunternehmen – Die häufigste Form, einfach und flexibel, aber mit voller persönlicher Haftung.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Eine Personengesellschaft mit mehreren Partnern, aber hoher Haftungsrisiken.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Besonders für größere Friseurbetriebe interessant, aber mit höherem Verwaltungsaufwand.
Über 90 % der deutschen Friseursalons sind Einzelunternehmen. Die GmbH ist seltener, wird aber oft gewählt, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder steuerliche Vorteile genutzt werden sollen.
Warum eine GmbH für Friseurunternehmen sinnvoll sein kann
Eine GmbH bietet zwei wesentliche Vorteile:
- Trennung von Geschäft und Privatsphäre – Besonders wichtig bei mehreren Gesellschaftern oder wenn das Unternehmen in der Familie geführt wird.
- Steuerliche Vorteile – Durch geschickte Gestaltung von Geschäftsführergehältern und Altersvorsorge kann die Gewerbesteuerlast reduziert werden.
Allerdings ist die oft genannte „beschränkte Haftung“ in der Praxis kaum ein Vorteil, da Banken und Lieferanten bei kleineren GmbHs persönliche Bürgschaften verlangen. Zudem ist der Gründungs- und Verwaltungsaufwand höher.
Mein Rat: Wenn mehrere Personen beteiligt sind, ist die GmbH fast immer die bessere Wahl als eine GbR. In Konfliktfällen kann eine GbR schnell kompliziert werden, da alle Gesellschafter voll haften – auch für Steuerschulden.
Geschäftsübergabe innerhalb der Familie
Die Übergabe eines Friseursalons von einer Generation zur nächsten kann zu Konflikten führen, wenn sie nicht sauber geregelt ist. Häufig entstehen Probleme, weil Absprachen nur mündlich getroffen werden oder es an klaren Verträgen fehlt.
Ein typisches Beispiel:
- Der Vater zahlt seiner Tochter einen geringen Lohn mit der Zusicherung: „Später gehört dir alles.“
- Dann heiratet der Vater erneut, verstirbt, und die Tochter muss die Stiefmutter auszahlen, obwohl sie den Salon wirtschaftlich geführt hat.
Mein Rat:
- Frühzeitig klare, schriftliche Regelungen treffen, insbesondere über Nachfolge, Wert des Unternehmens und Erbansprüche.
- Falls mehrere Familienmitglieder beteiligt sind, kann eine GmbH eine sinnvolle neutrale Lösung sein.
- In manchen Fällen kann eine Betriebsaufspaltung (z. B. Trennung von Herren- und Damensalon oder Verkauf) eine Lösung sein, um Familienkonflikte zu vermeiden.
Partnerschaften im Friseurhandwerk – Chancen und Risiken
Geschäftspartnerschaften können funktionieren, bringen aber Herausforderungen mit sich. Besonders wenn mehrere Friseure gemeinsam gründen, ist es wichtig, klare Verträge aufzusetzen.
Vermeide folgende Fehler:
❌ Mündliche Absprachen – Verträge sollten immer schriftlich fixiert sein.
❌ Unklare Rollenverteilung – Jeder Gesellschafter sollte genau wissen, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten er hat.
❌ Keine Regelung für Konflikte – Ein Gesellschaftervertrag sollte festlegen, was bei Streit oder Ausscheiden eines Partners passiert.
Alternativen zur Partnerschaft:
- Eine Anstellung mit späterer Beteiligungsoption, um herauszufinden, ob eine langfristige Zusammenarbeit funktioniert.
- Das Stühlevermietungsmodell, bei dem ein Friseur einen Bereich des Salons eigenverantwortlich betreibt, aber rechtlich unabhängig bleibt.
Fazit: Welche Rechtsform passt zu dir?
- Einzelunternehmen → Die einfachste und flexibelste Lösung für Solo-Selbstständige.
- GbR → Nur sinnvoll, wenn die Partner einander absolut vertrauen und klare Verträge haben.
- GmbH → Die beste Wahl für größere Salons, mehrere Gesellschafter oder eine geordnete Familiennachfolge.
Tipp: Wer eine GmbH nicht gründen möchte, sollte sich als Einzelunternehmer ein festes Geschäftsführergehalt auszahlen, um eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen zu schaffen.