Allgemeine Nutzungsbedingungen

Stand: 2017

Diese Nutzungsbedingungen gelten für Menschenimsalon, Knuth Arndt, Friedrich-Ebert-Platz 1, 61231 Bad Nauheim (nachfolgend: „das Portal“ oder „wir“).

 

1. Registrierung

Mit der Nutzung oder der Registrierung bei dem Portal stimmt der Nutzer den nachstehenden Bedingungen zu. Wenn der Nutzer mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, ist eine Registrierung bei unserem Portal leider nicht möglich.

Das Portal stellt dem registrierten Nutzer verschiedene Dienste zur Verfügung. Der Nutzer kann auch Newsletter abonnieren.

Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Nutzer verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten. Bei Verstoß sind wir berechtigt, die Leistungen sofort zu sperren.

 

2. Leistungen

Bitte beachten Sie, ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit gehört nicht zu den Leistungspflichten unseres Portals, auch wenn wir natürlich versuchen, die Qualität unserer Inhalte möglichst hoch zu halten. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die Dienste durch Störungen verursacht wird, die außerhalb unseres Zugriffbereiches liegen. Das Portal ist berechtigt, die Erbringung aller Dienstleistungen jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Unsere Leistungen sind grundsätzlich ein kostenloser Service. Der Nutzer hat nur ein Recht zur Nutzung unserer Leistungen, wenn für die konkrete Leistung ein Entgelt unsererseits erhoben wird.

 

3. Bei Zurverfügungstellung Text-, Bild- oder Videomaterial

Stellt der Nutzer dem Portal Text-, Bild- oder Videomaterial zur Verfügung, garantiert dieser, das vollständige Urheber- und Nutzungsrecht zu besitzen und dass er nicht in sonstiger Weise Rechte anderer verletzt oder gegen Vorschriften verstößt. Durch die Zurverfügungstellung, erklärt der Nutzer die zur Speicherung in Datenbanken und zur Darstellung auf dem Portal erforderlichen räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte auf uns. Durch die Einsendung oder sonstige Übertragung erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass die eingesandten Inhalte honorarfrei im Internet bei uns vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Der Nutzer erklärt damit weiterhin, dass er sichergestellt hat, auf eingesandten grafischen Inhalten (beispielsweise Videos, Bilder, Bildergalerien) abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Personen unter 18 Jahren, versichert der Nutzer hierbei, dass er sichergestellt hat, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten entsprechend vorliegt. Das Portal nimmt von Nutzern erstellte Beiträge nur in digitaler Form an. Auf dem Postweg eingesandte Beiträge können nicht zurückgeschickt werden. Leser-Beiträge von Nutzern können von uns journalistisch verändert werden. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht.

 

4. Besondere Nutzungsbedingungen für die Einsendung von Bildern und deren Verwendung in einer App und unsere sozialen Netzwerken

(1) Diese Besonderen Nutzungsbedingungen gelten für die Einbringung von Bildmaterial im SPEVER Netzwerk und dessen Verwendung in mobilen Internet-Portalen oder sog. Apps. Hierzu gehören insbesondere die Dienste: MenschenImSalon.de; My-hair-and-me.de, Friseurjobagent.de, Beautyjobagent (DACH), den redaktionellen Newslettern der genannten Seiten. 
(2) Soweit in diesen besonderen Nutzungsbedingungen keine speziellen Reglungen vorhanden sind, gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Wir sind auch berechtigt, das Bildmaterial in mobilen Internet-Portalen oder sog. Apps und in unserem sozialen Netzwerk (konkret: Instagram, Facebook, Pinterest, Tumblr, Snapchat, Youtube) zu verwenden.

Beachten Sie hierzu die Nutzungsbedingungen der Netzwerke

- Facebook (https://www.facebook.com/terms)

- Pinterest (https://about.pinterest.com/de/terms-service)

- Instagram (https://help.instagram.com/478745558852511)

- Google (https://www.google.de/intl/de/policies/terms/regional.html)

- THUMBLR (https://www.tumblr.com/policy/en/terms-of-service)

- Youtube (https://www.youtube.com/t/terms)

 

Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Digitalisierung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Vorführung, Sendung und öffentliche Wiedergabe durch Bildträger. Das Bildmaterial darf sowohl digital aus auch analog in allen dafür geeigneten Medien (einschließlich Multimedia-Anwendungen und Internet) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. 

Insbesondere sind folgende technische Nutzungen möglich: 
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials mit Zustimmung des Bildautors; 
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.);
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern;
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven;
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind;
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken; das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere auch die Nutzung der Aufnahmen in der Werbung;


 

5. Haftung, Schadensersatz

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit unser Nutzer kein Verbraucher ist, gilt folgende Einschränkung:

a. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

b. bei Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haften wir begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. (Die Begrenzung gilt nicht für Schäden infolge Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit).

c. bei Verletzung einer Kardinalpflicht haften wir in Abweichung von Buchstabe a. auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt wie unter b. Als Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

d. Unberührt bleiben die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung im Fall einer Zusicherung. Bei einer sonstigen Pflichtverletzung, insbesondere einem Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug oder Delikt übernehmen wir keine weitergehende Haftung als vorstehend geregelt.

e. Die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Mitarbeiter haften nicht weiter als das Portal selbst.

 

6. Datenschutz

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie im Bereich Datenschutz. 

Klicken Sie hier:

In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Der Verantwortliche und Ansprechpartners für Datenschutzfragen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Herr Knuth Arndt, Friedrich-Ebert-Platz 1
61231 Bad Nauheim

Tel.: +49 (0) 6032 7016110
E-Mail: spever@spever.net

II. Besondere Nutzungsbedingungen für den Bereich Werbung

1. Geltungsbereich:

(1) Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Ihnen (nachfolgend auch Auftraggeber) und uns –siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen- (nachfolgend auch Auftragnehmer) für Werbeaufträge, für die Verwendung von Werbemitteln oder für unsere sonstigen entgeltlichen Leistungen (also für Geschäftskunden).

(2) Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen keine speziellen Reglungen vorhanden sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Begriffe, Formerfordernis

(1) „Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel. Die Schaltung kann innerhalb von Standardwerbeformaten, Sonderwerbeformaten und/oder sonstiger Werbekooperationen in Informations- und Kommunikationsdiensten erfolgen. Hiervon erfasst ist insbesondere das Internet und andere mobile Angebote, welche im Falle mangelnder entgegenstehender Regelungen gleich zu behandeln sind.

(2) Unter „Werbemittel“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen verstehen sich Werbebotschaft, die insbesondere aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen können:??
a) aus Texten, Bildern, Tonfolgen und/oder bewegten Bildern,
b) aus weiteren Elementen im Rahmen von Sonderwerbeformaten (z.B. Advertorial, Microchannel) und sonstigen Werbekooperationen (z.B. Themenspecial),??
c) aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

(3) Ist nach diesen Geschäftsbedingungen Schriftform erforderlich, so gilt diese durch Brief, Telefax oder E-Mail als eingehalten

3. Vertragsschluss, Vertragsparteien

(1) Angebote seitens des Auftragnehmers erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des angebotenen Werbeplatzes und sind unverbindlich. Dies gilt nicht, sofern eine schriftliche anderweitige Vereinbarung hierüber getroffen wurde.??

(2) Der Werbeauftrag kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer durch schriftliche Bestätigung des Antrags des Auftraggebers oder durch Schaltung des Werbemittels durch Auftragnehmer zustande. Dies gilt nicht, sofern eine schriftliche anderweitige Vereinbarung hierüber getroffen wurde.??

(3) Handelt es sich bei einem Antrag um den einer Werbeagentur, kommt der Vertrag zwischen dieser und dem Auftragnehmer zustande, nicht jedoch zwischen deren Kunden und dem Auftragnehmer. Dies gilt nicht, sofern eine schriftliche anderweitige Vereinbarung hierüber getroffen wurde.
Sofern ein Kunde selbst Vertragspartner werden soll, muss ein ausdrücklicher Hinweis hierauf gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen. Das Vertretungsverhältnis sowie der Name des Kunden ist offen zu legen - der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei der Werbeagentur den Nachweis der Vollmacht zu verlangen.??

(4) Soll für Waren oder Leistungen von mehr als einem Kunden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftrags geworben werden, bedarf dies einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.

4. Rechte des Auftragnehmers vor Vertragsschluss

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Werbeaufträge aus einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen bzw. zu sperren. Dies gilt auch für Werbeaufträge, die bereits rechtsverbindlich bestätigt wurden oder für einzelne Abrufe im Rahmen eines Werbeauftrags. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Werbemittel gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt oder wenn die Schaltung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen.

(2) Treten nachträglich Umstände ein oder werden dem Auftragnehmer nachträglich bekannt, welche die Voraussetzungen der Regelung aus Ziffer 4 (1) erfüllen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, auch bereits geschaltete Werbemittel zurück zu ziehen oder zu sperren.

(3) Bei einer Maßnahme nach Ziffer 4 (1) oder (2) teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich per E-Mail oder per Post mit.

(4) Der Auftragnehmer kann Werbemittel als solche kenntlich machen, sofern dies nicht schon aus deren Gestaltung selbst hervorgeht. Dies kann z.B. durch den Hinweis „Anzeige“ erfolgen. ?

5. Vertragsabwicklung

(1) Die Durchführung des Werbeauftrags erfolgt durch Schaltung des beantragten Werbemittels innerhalb de vereinbarten Schaltungszeitraums auf der vereinbarten Website durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird sich darum bemühen, die Schaltung des Werbemittels auf der vom Auftraggeber gewünschten Platzierung zu ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, es sei denn, es liegt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung vor.

(2) Eine „Umbuchung“ des Auftraggebers der vereinbarten Werbeschaltung (z.B. durch Änderung der gebuchten Website, Platzierungswunsch und Schaltungszeitraum) ist bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Schaltungstermin durch schriftlich Mitteilung möglich. Dies gilt nur, wenn das vereinbarte Buchungsvolumen (Entgeltsumme nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste) aufrechterhalten bleibt, sich die Schaltung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht verzögert und der Auftragnehmer hinsichtlich der gewünschten neuen Werbemittelbuchung über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.

(3) Sofern dem Auftraggeber im Rahmen eines Werbeauftrags das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel zusteht, so hat der Abruf innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Dies gilt nicht bei einer schriftlichen anderweitigen Vereinbarung. Übt der Auftraggeber sein Recht nicht innerhalb dieses Zeitraums aus, verfällt sein Anspruch auf Abruf nach Ablauf des Zeitraums. Der Gegenanspruch des Auftragnehmers auf Zahlung bleibt bestehen. ?

(4) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, seinen Internetauftritt zeitgemäß anzupassen und hierzu deren Gestaltung, Layout, Shopeinbindungen zu verändern. Er ist außerdem berechtigt, mit der Website auf eine internationale Plattform umzuziehen. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Schaltung des Werbemittels des Auftraggebers nicht mehr gewährleistet werden kann.??

6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten, d.h. Werbemittel oder Daten zur Werbegestaltung rechtzeitig an den Auftragnehmer zu liefern. Die Daten sind in den vom Auftragnehmer vorgegebenen entsprechenden technischen Formaten anzuliefern und müssen einwandfrei sein.
Rechtzeitig im Sinne dieser Regelung meint Ablieferung bis
a) Fünf Werktage vor dem ersten Schaltungstermin bei Standardwerbeformaten
b) Zwölf Werktage vor dem ersten Schaltungstermin bei Sonderwerbeformaten, wovon auch mobile Angebote erfasst sind
c) Vier Wochen vor Kampagnenstart bei eigens durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber produzierten Sonderwerbeformate
d) Vier Wochen vor Kampagnenstart bei allen sonstigen Werbekooperationen.

(2) Sofern der Auftraggeber Änderungen der abgelieferten Werbemittel wünscht oder veranlasst, hat er auch die Kosten des Auftragnehmers hierfür zu tragen.

(3) Mit Antrag auf Abschluss des Werbeauftrags sichert der Auftraggeber zu, dass er zur Schaltung des Werbemittels berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen Rechte besitzt. Er sichert zu, dass mit Lieferung der Daten Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) oder behördliche oder gesetzliche Bestimmungen nicht verletzt werden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung vorstehender Zusicherung freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Verletzung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei einer Rechtsverteidigung zu unterstützen, insbesondre ihm für die Verteidigung relevante Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen. Es besteht keine Pflicht des Auftragnehmers, Werbeaufträge auf die Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen.

(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Werbeauftrag davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber eine schriftliche Zusicherung über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung abgibt. Er ist zudem berechtigt, die rechtliche Zulässigkeit eines Werbeauftrags auf Kosten des Auftraggebers überprüfen zu lassen.

(6) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Werbeauftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den Werbemitteln und den hierzu angelieferten Daten ein. Die Durchführung umfasst insbesondere auch die Nutzung der Daten mittels bekannter technischer Verfahren, sowie Online-Medien und mobiler Angebote aller Art. Die Einräumung der erforderlichen Rechte umfasst alle urheberrechtlichen Nutzungsrechts, sowie Leistungsschutzrecht und sonstigen Rechte in dem zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Umfang. Erfasst sind ferner insbesondere die Veröffentlichung, öffentliche Widergabe und Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie Übertragung und Sendung der Daten.

7. Vergütung

Sofern keine individuelle Vereinbarung über die Vergütung besteht, gilt die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antrag des Auftraggebers auf Abschluss des Werbeauftrags.

8. Vergütungsabwicklung

(1) Der Auftragnehmer stellt die Rechnung monatlich und im Voraus. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats, für den die Schaltung der Werbung vereinbart wurde. Ist die Gestaltung des Werbemittels durch den Auftragnehmer vereinbart, so wird die Vergütung hierfür gesondert, nach Vereinbarung, berechnet.

(2) Eine Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen haben auf das Konto des Auftragnehmers zu erfolgen, welches auf der Rechnung angegeben ist. Im Falle einer Rücklastschrift der Bank hat der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Die Annahme von Schecks oder Ähnlichem erfolgt erfüllungshalber.

(3) Bei Beratungen von Auftraggebern durch Werbeagenturen erhalten diese eine Agenturvergütung (AE-Provision) in Höhe von 15 % des vom Auftraggeber bezahlten Auftragswertes (nach Abzügen und ausschließlich Mehrwertsteuer).

(4) Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Auftragnehmer das Recht, eine weitere Schaltung zu unterbrechen.

9. Mängelhaftung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bestmögliche Wiedergabe des vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Werbemittels zu gewährleisten. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der jeweils technischen Möglichkeiten und soweit die gelieferten Daten des Auftraggebers dies zulassen. Der Auftraggeber erklärt, dass ihm die Unmöglichkeit eines fehlerfreien Programms nach dem derzeitigen Stand der Technik bekannt ist.

(2) Unverzüglich nach der ersten vereinbarten Schaltung des Werbemittels hat der Auftraggeber die Pflicht, die Werbung zu überprüfen und etwaige Mängel oder Fehler schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat innerhalb der ersten Woche nach erstmaliger Schaltung der Werbung zu erfolgen. Bei Verstreichen der Frist ohne Rüge seitens des Auftraggebers gelten etwaige Mängel in der Werbung als genehmigt. Für nach Ablauf der Frist verlangte Änderungswünsche durch den Auftraggeber hat dieser die hierfür anfallenden Kosten zu targen.

(3) Eine Gewährleistung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit es sich um unwesentliche Fehler handelt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn

  • ein Rechnerausfall vorliegt
  • eine Störung durch Kommunikationsnetze anderer Betreiber hervorgerufen wird
  • der Fehler lediglich auf der Verwendung einer ungeeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware beruht
  • eine mangelhafte Aktualisierung auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) vorliegt
  • ein Ausfall des Ad-Servers für den Fehler verantwortlich ist; dies gilt nur, wenn der Ausfall nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) andauert und innerhalb der ersten 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung vorliegt. Bei einem erheblichen Ausfall (mehr als 10% des vereinbarten Werbeschaltungszeitraums) entfällt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.

(4) Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Auftraggeber ein Wahlrecht gegenüber dem Auftragnehmer zwischen Nachbesserung oder einwandfreier Ersatzwerbeschaltung zu. Dieses Recht ist auf das Ausmaß der Beeinträchtigung des Werbemittels durch den Mangel beschränkt.

(5) Bei Mangelhaftigkeit des vom Auftraggeber angelieferten Werbemittels oder hierfür erforderlichen Daten, die nicht offensichtlich sind, sind Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Schaltung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen. Ferner sind Ansprüche aufgrund Fehler in wiederholten Schaltungen ausgeschlossen, die der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist der II. Ziffer 9. (2) dieser Besonderen Geschäftsbedingungen gerügt hat.

10. Leistungshindernisse

Bei Leistungshindernissen, die der Durchführung des Werbeauftrags entgegenstehen, wird dieser soweit möglich in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung des Hindernisses nachgeholt. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer das Hindernis zu vertreten hat.
Ein Hindernis ist insbesondere dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn es aufgrund eines Softwarefehlers oder technischer Fehler auftritt, aufgrund Rechnerausfalls, höherer Gewalt, rechtmäßigen Streiks, gesetzlicher Bestimmungen oder wenn es dem Verantwortungsbereich Dritter zuzurechnen ist, wie z.B. Providern, Netzbetreibern, Leistungsanbietern oder ähnlichen.

11. Haftung

(1) Eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz besteht nur aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung; eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

(2) Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung gilt der Haftungsauschluss nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten), bleibt von dem Haftungsausschluss unberührt. In letzterem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die 5-fache vereinbarte Vergütung des Werbeauftrags.

12. Vertragsübertragung, Abtretung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen anderen Unternehmer zu übertragen. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten, wenn dieser Dritte die hier gegenständlichen Portale beziehungsweise Medien vom Auftragnehmer übernimmt. Im Falle einer Übertragung steht dem Auftraggeber ein sofortiges Kündigungsrecht zu.

(2) Eine Abtretung von Rechten aus einem Werbevertrag bedarf im Übrigen der jeweiligen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei.

13. Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb des Raumes der Europäischen Union haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland außerhalb des Raumes der Europäischen Union verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Auftragnehmers Knuth Arndt, SPEVER Friedrich Ebert Platz 1 in 61231 Bad Nauheim.

(3) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet deutsches Recht Anwendung, Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

WICHTIGER HINWEIS ZUM SCHUTZ UNSERER MODELLS:

Organisation, Kommunikation, Zahlungsvereinbahrungen sowie die Regelungen aller rechtlichen Fragen zwischen den Modellen und dem Unternehmen/dem Anmelder/dem Einzelunternehmer, obliegt dem buchenden Unternehmen/dem Anmelder/dem Einzelunternehmer. Das buchende Unternehmen/der Anmelder/der Einzelunternehmer erkennt mit dem Login unsere AGB und Datenschutzregeln an.

Mit der Kommunikationsmöglichkeit des Anmelders, des buchenden Unternehmens/beziehungsweise des Einzelunternehmers zu dem Modell haftet haftet persönlich der Anmelder, das buchende Unternehmen/beziehungsweise der buchende Einzelunternehmer für unseriöser Kommunikationsversuche (Texte und Gespräche mit sexuellen Anspielungen) mit dem Modell.

Der Anmelder, das buchende Unternehmen/der buchende Einzelunternehmer ist ausdrücklich nicht zur Weitergabe der Kontaktinformationen des Modells berechtigt. Sollte es trotzdem zur unberechtigten Weitergabe kommen, haften persönlich der Anmelder, das buchende Unternehmen/der Einzelunternehmer für die Folgen der unrechtmäßigen Weitergabe der Daten der Modelle und für entsprechende unseriöse Kommunikationsversuche Dritter. 

Zu diesem Zwecke ist bei Anmeldung zum Schutz der Modelle dem Unternehmen SPEVER eine Schwaz-Weiss-Kopie des Personalausweises oder eines sonstigen Ausweispapieres zu hinterlegen, womit im Falle des beschriebenen Missbrauches der Kommunikationsmöglichkeit mit dem Modell der Anmelder verlässlich identifiziert werden kann. Natürlich löschen wir die Kopie des Personalausweises, sobald der oben beschriebene Anlass nicht mehr gegeben ist. Natürlich werden auch nicht die Seriennummern, die Sperrkennwörter und die Sperrmerkmale so verwendet werden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist.

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