Steuertipps für Friseur-Unternehmen Teil 2

Selbständige Friseure im Nebenberuf, Investitionsabzug, Privatfahrzeug, Feier im Salon

Steuertipps für Friseur-Unternehmen – Teil 2: So sparst du clever!

Investitionsabzug, Privatfahrzeug & Feier im Salon

 

Nebenberufsselbstständige: Anlage EÜR richtig einreichen

Hast du als nebenberuflich selbstständige Friseurin 2016 weniger als 17.500 Euro Betriebseinnahmen erzielt? Dann konntest du dem Finanzamt für 2016 letztmals eine formlose Einnahmen-Überschussrechnung in Papierform zusenden. Seit 2017 ist die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR auch für kleinere Friseurunternehmen Pflicht.

 

Investitionsabzugsbetrag: Das ändert sich

Seit der Gewinnermittlung 2016 musst du dem Finanzamt keine Funktionsbeschreibung mehr für geplante Investitionen liefern, für die du einen Investitionsabzugsbetrag geltend machst. Das bedeutet mehr Flexibilität: Was du in den nächsten drei Jahren kaufst, spielt keine Rolle mehr. Allerdings erwartet das Finanzamt nun die elektronische Übermittlung der Höhe des Investitionsabzugsbetrags zur Kontrolle.

 

Letzte Umsatzsteuerzahlung für 2016

Die Umsatzsteuerzahlung aus deiner letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2016, die du bis spätestens 10. Januar 2017 ans Finanzamt überwiesen hast, kannst du ausnahmsweise noch als Betriebsausgabe für 2016 erfassen. Falls du am Lastschriftverfahren teilgenommen hast und das Finanzamt die Zahlung erst am 16. Januar 2017 abgebucht hat, gilt die Ausgabe trotzdem für 2016 – vorausgesetzt, dein Konto war am 10. Januar ausreichend gedeckt.

 

Kostendeckelung beim Firmenwagen vermeiden

Falls du 2016 kein Fahrtenbuch geführt hast und deine tatsächlichen Pkw-Kosten unter dem Wert der 1-%-Regelung liegen, greift die sogenannte Kostendeckelung. Das bedeutet: Der zu versteuernde Betrag nach der 1-%-Regelung darf nicht höher sein als die tatsächlichen Pkw-Kosten. Doch du kannst das verhindern! Weise nach, dass du dein Auto weniger als 50 % betrieblich genutzt hast. In diesem Fall schätzt das Finanzamt den Privatanteil nicht mehr nach der 1-%-Regelung. Selbst bei einer betrieblichen Nutzung von nur 30 % kannst du 30 % der Pkw-Kosten als Betriebsausgabe ansetzen.

 

Dauerverluste im Nebenberuf: Finanzamt könnte eingreifen

Falls du als nebenberufliche Friseurin über mehrere Jahre Verluste machst, kann es passieren, dass das Finanzamt die Verlustverrechnung für 2016 ablehnt – und schlimmstenfalls auch für die Vorjahre. Eine steuerliche Verrechnung ist nur erlaubt, wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. In der Regel erwartet das Finanzamt, dass du innerhalb von sechs bis acht Jahren mindestens einen Euro Gewinn erzielst. Doch ein Gerichtsurteil bestätigt: Nebenberuflich Selbstständige haben unter Umständen mehr Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen.

 

Geburtstagsfeier im Salon: Absetzbare Betriebsausgabe?

Wenn du 2016 deinen Geburtstag mit Kollegen und Geschäftspartnern gefeiert hast, kannst du die Kosten unter bestimmten Bedingungen als gewinnmindernde Betriebsausgabe absetzen:
1. Du hast ausschließlich Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner eingeladen.
2. Die Feier fand während der Arbeitszeit in deinen Salonräumen statt.
3. Die Kosten waren eher gering. Besonders gute Chancen auf eine Anerkennung hast du, wenn du nachweisen kannst, dass es zusätzlich eine private Feier gab.

 

Vorsteuer I: Privat-Pkw steuerlich nutzen

Falls du dir 2016 privat ein Auto gekauft hast und dieses nachweislich mindestens zu 10 % für dein Friseurgeschäft genutzt hast, kannst du dir die Vorsteuer aus dem Kaufpreis erstatten lassen. Achtung: Im Gegenzug musst du für die private Nutzung Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Falls du die Vorsteuer bisher nicht geltend gemacht hast, musst du das spätestens bis zum 31. Mai 2017 nachholen – entweder durch die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung 2016 oder durch eine formlose schriftliche Mitteilung. Ohne rechtzeitige Zuordnung bleibt dir die Vorsteuererstattung verwehrt!

 

Fazit

Ob Investitionen, Firmenwagen oder steuerlich absetzbare Feiern – mit den richtigen Tipps kannst du als Friseur-Unternehmer*in clever Steuern sparen. Dokumentiere alle relevanten Ausgaben sorgfältig und nutze deine steuerlichen Möglichkeiten optimal aus.

 

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