Betriebsprüfungen im Friseursalon – Was du wissen musst!
Der gläserne Salon – Kontrolle im Fokus
Betriebsprüfungen sind für viele Friseurunternehmer ein Albtraum. Branchenexperten Dieter Schneider und Steuerberater Holger Püschel zeigen, wie staatliche Überwachungsorgane im Friseurhandwerk vorgehen. Sie liefern praxisnahe Tipps, um Fehler zu vermeiden und sich optimal vorzubereiten.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Friseursalon in Friedberg, Bayern. Hochbetrieb an einem Samstag. Plötzlich betreten zwei uniformierte Zollfahnder unangekündigt den Salon – sie überprüfen die Einhaltung des Gesetzes gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Ein Szenario, das immer häufiger vorkommt.
Das Gespenst permanenter Überwachung
Die staatlichen Behörden gehen verstärkt gegen Steuer- und Sozialabgabenbetrug vor. Während die Kontrolle grundsätzlich gerechtfertigt ist, fühlen sich viele Friseurunternehmer pauschal unter Verdacht gestellt. Die elektronische Vernetzung der Behörden sorgt dafür, dass eine Prüfung schnell zur nächsten führt.
Diese Institutionen sind berechtigt, Friseurbetriebe zu prüfen:
Finanzamt Zoll-Finanzkontrolle Schwarzarbeit Sozialversicherungsträger Arbeitsagenturen Arbeitsgerichte Handwerkskammern Berufsgenossenschaft Gewerbeaufsicht Verwertungsgesellschaften Rechtsanwälte und Abmahnvereine
Der gläserne Salon ist längst Realität. Die Unsicherheit in der Branche ist groß, denn viele Unternehmer wissen nicht, worauf sie sich vorbereiten müssen.
Vorsicht bei der Kassenführung!
Ein häufiges Problem: Fehlerhafte Kassensysteme. Beispiel: Ein Friseur aus Süddeutschland nutzte über Jahre hinweg die gleiche Artikelnummer für „Waschen, Schneiden, Föhnen“ und gewährte Studenten einen Rabatt von 15 %. Statt eine eigene Artikelnummer anzulegen, wurde der Preis einfach reduziert. Die Software speicherte diese Änderungen, und der Prüfer unterstellte, dass der Unternehmer die Differenz einsteckte. Ergebnis: Eine Steuernachforderung von 97.500 Euro.
Fokus auf den Mittelstand
Besonders betroffen von Betriebsprüfungen ist der Friseurmittelstand. Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 17.500 Euro sind oft von der Umsatzsteuer befreit und gelten als weniger prüfungswürdig. Mittelständische Salons hingegen stehen im Fokus der Behörden.
Fazit
Wer als Friseurunternehmer ruhig schlafen will, muss vorbereitet sein! Die richtige Buchführung, eine saubere Kassenführung und das Wissen über Prüfrechte sind essenziell.