Steuertipps für Friseurinnen und Friseure

Wichtige Steueraspekte

Wichtige Steuertipps für Friseur-Unternehmer: So sparst du richtig!

Vorsteuer Bilanzierung: Scherentasche & Kleininvestition

 

Vorsteuer II: Vorsteuerpauschalierung
Wenn du deinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelst und dein Umsatz im Jahr 2015 unter 61.356 Euro lag, kannst du die Vorsteuer pauschal berechnen. Beispiel: Du bist Friseurin und hattest 2016 Vorsteuern von 1.700 Euro. Dein Umsatz 2015 betrug 50.000 Euro und 2016 60.000 Euro. Nach den Vorgaben im Umsatzsteuergesetz (§§ 69 und 70 UStDV) kannst du in deiner Umsatzsteuererklärung 2016 eine pauschale Vorsteuererstattung von 2.700 Euro geltend machen (60.000 Euro x 4,5 %). Das bedeutet eine Rückerstattung von 1.000 Euro – ein echtes Plus für dein Geschäft!

 

Zahlungsausfall - Rechtsstreite: Risiken rechtzeitig erkennen
Wenn du als Friseur-Unternehmerin bilanzierst, lohnt es sich, die vergangenen Jahre zu überprüfen und die Garantiequote zu bewerten. Für Leistungen bis 2016, bei denen noch eine Garantieverpflichtung besteht, kannst du eine gewinnmindernde Rückstellung einbuchen. Achte darauf, dass das Finanzamt keine Schätzwerte akzeptiert, sondern Rückstellungswerte, die auf deinen tatsächlichen Erfahrungen basieren.

 

Scherentasche & Co.: So kannst du Steuern sparen
Hast du 2016 zu Weihnachten oder zum Geburtstag eine Scherentasche für deinen Salon, einen Laptop oder ein Smartphone bekommen? Diese Gegenstände kannst du als Betriebsausgabe einlegen und steuerlich absetzen. So sparst du nicht nur Geld, sondern machst deine Investitionen effizienter.

 

Zahlungen für sonstige Leistungen: Was du absetzen kannst
Wenn du dir 2016 ein Auto oder ein Tablet für betriebliche Zwecke von Freunden oder Verwandten geliehen und dafür bezahlt hast, kannst du diese Ausgaben als Betriebsausgaben verbuchen. So senkst du deine Steuerlast.

 

Kleininvestitionen im Salon: Profitabel investieren
Investitionen in bewegliches Anlagevermögen bis 410 Euro netto kannst du vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Wenn du 2016 solche Investitionen getätigt hast, lohnt es sich, diese in deiner Steuererklärung zu berücksichtigen und die Steuerersparnis zu nutzen.

 

Reisekosten zu Seminaren und Events wie Friseurmessen
Denke daran, dass du Verpflegungspauschalen von 12 Euro pro Tag abziehen kannst, wenn du aus betrieblichem Anlass mehr als acht Stunden täglich von deinem Salon oder Zuhause unterwegs warst – beispielsweise für Seminare oder Friseurmessen. Nutze diese Pauschale als Betriebsausgabe!

 

Bewirtungskosten von Salonkunden und Geschäftspartnern
Bewirtungskosten für deine Salonkunden oder Geschäftspartner kannst du zu 70 % als Betriebsausgabe absetzen. Achte darauf, diese Kosten separat von anderen Betriebsausgaben zu erfassen und korrekt zu dokumentieren. So kannst du die Steuerlast optimieren und gleichzeitig deine Geschäftsausgaben im Griff behalten.

 

Fazit:
Mit diesen Steuertipps kannst du als Friseur-Unternehmerin bares Geld sparen und deine Steuerlast effektiv senken. Achte darauf, deine Ausgaben gut zu dokumentieren und alle relevanten Steuererleichterungen zu nutzen, um dein Business noch erfolgreicher zu führen.

 

Mehr erfahren im FriseurmagazinMenschen im Salon!

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