Finanzspitze vom Amt für Ihre Jobsuche

Finanzspitze vom Amt - Umzug, Bewerbungsgespräch, Reisekosten. Bewerber können sich die Jobsuche von der Agentur für Arbeit bezahlen lassen.

Was soll ich denn beim Arbeitsamt, pardon, bei der Agentur für Arbeit, das fragen sich viele Friseure, die nach der meisterprüfung auf Jobsuche gehen. ,, Eine Stelle haben Sie eh nicht für mich. " , lautet der Tenor. Selbst wenn das in vielen Fällen stimmen mag, kann sich der Gang zum Amt lohnen, denn für Jobsuchende hält die Arbeitsagentur einige Finanzspitzen parat. Dabei gilt: erst Antrag stellen, dann kassieren. Wer eine Erstattung erst im Nachhinein beantragt, geht leer aus.

 

Um diese Unterstützung zu bekommen, muss man sich bei der Agentur arbeitsuchend oder arbeitslos melden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht, die Sachbearbeiter haben aber durch das Hintertürchen ,,freie Förderung´´ viel Spielraum - wenn sie wollen und die Teamleiter grünes Licht geben.

 

Reisekosten
Für Jobsuchende, die für Vorstellungsgespräche quer durchs Land reisen müssen, übernimmt die Arbeitsagentur die Reisekosten, vorausgesetzt, das einladende Unternehmen zahlt nicht. Bevor es losgeht, muss der Bewerber einen Antrag stellen. Die Agentur zahlt Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, solange diese für die niedrigste Klasse gelten und Preisermäßigungen ausnutzen. Wer keine Bahncard hat, muss sich die Fahrkarte direkt in der Arbeitsagentur ausstellen lassen. Autofahrer können 20 Cent pro gefahrenem Kilometer bekommen, maximal allerdings nur 260 € für Hin- und Rückfahrt.

 


Auch die Kosten für Übernachtungen können erstattet werden, wenn etwa zu später Stunde kein Zug mehr zurückfährt oder andere Umstände zur Übernachtung zwingen. Unter Umständen gibt es die Finanzhilfe auch für Vorstellungsgespräche im europäischen Ausland. Friseure  sollten dann aber sehr deutlich machen, dass die Reise notwendig und sinnvoll ist - und die Chancen auf einen Arbeitsvertrag sehr gut stehen.

 

Bewerbungskosten
Mappen, Porto und professionelle Fotos sind teuer. Immerhin fünf Euro pro Bewerbung, maximal 260 € pro Jahr steuert die Agentur bei. Die Kohle gibt es sogar für E- Mail-Bewerbungen. Auf einem Formular das Datum der Bewerbung und das Unternehmen eintragen. Am Ende wird pauschal abgerechnet. Nicht vergessen: Antrag vor dem Abschicken der Bewerbungen stellen.

 

Umzug
Wenn es dann mit dem neuen Job geklappt hat, man aber in eine andere Stadt umziehe muss, sollte man eine Trennungskostenbeihilfe (bis zu 260 € bei doppelter Haushaltsführung) oder auch eine Umzugskostenbeihilfe (bis zu 4 500 €) beantragen.

 

Weiterbildungen
Über einen Bildungsgutschein kann die Arbeitsagentur die Kosten für Weiterbildungen komplett übernehmen. Voraussetzung ist, dass das Angebot zertifiziert ist und der Arbeitslose durch diese Zusatzqualifikation seine Chancen auf einen Job erheblich verbessert. Übernommen werden die Lehrgangskosten sowie eventuell Unterbringung und Verpflegung vor Ort.

 

Bewerbungstraining
Kostenlose Bewerbungstrainings der Agentur lohnen sich auch für junge FriseurInnen, wenn es nicht nur darum geht, eine ordentliche Bewerbungsmappe zusammenzustellen. Die Trainer sollten wertvolle Tipps und Tricks für Vorstellungsgespräche bereithalten. Meister sollten vor dem Kurs genau nachfragen, was trainiert wird und wer noch mit im Kurs sitzt. SO wird aus einem mehrtägigen Training keine verlorene Zeit.

 

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