Steuertipps für Friseurinnen und Friseure

Wichtige Steueraspekte

Wichtige Steuertipps für Friseur-Unternehmer

Vorsteuer Bilanzierung Scherentasche Kleininvestition

 

Vorsteuer II: Vorsteuerpauschalierung
Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung und der Umsatz 2015 (also der Vorjahresumsatz) lag nicht über 61.356 Euro, dürfen Sie die Vorsteuer pauschal ermitteln. Beispiel: Sie sind Friseurin und hatten 2016 nach Belegen Vorsteuern von 1.700 Euro. Ihre Umsätze 2015 betrugen 50.000 Euro und 60.000 Euro im Jahr 2016. Nach der Anlage im Umsatzsteuergesetz zu §§ 69 und 70 UStDV dürfen Sie also in diesem Fall in der Umsatzsteuererklärung 2016 eine pauschale Vorsteuererstattung von 2.700 Euro geltend machen (60.000 Euro x 4,5 Prozent). Also immerhin ein Plus von 1.000 Euro Erstattung.

Zahlungsausfall - Rechtsstreite: Risiken vorziehen
Bilanziert eine Friseur-Unternehmerin, sollte er sich einmal die letzten Jahre vornehmen und auswerten, wie hoch Garantiequote war. Für die bis 2016 erbrachten Leistungen, für die nach 2016 noch eine Garantieverpflichtung besteht, kann er eine gewinnmindernde Rückstellung einbuchen. Das Finanzamt möchte jedoch keine Schätzwerte sehen, sondern Rückstellungswerte, die sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit ableiten lassen.

Scherentasche & Anderes
Haben Sie 2016 zu Weihnachten oder zum Geburtstag eine Scherentasche für den Salon, einen Laptop oder ein Smartphone geschenkt bekommen, können Sie diese Gegenstände in den Betrieb einlegen und steuersparend abschreiben.

Zahlungen für sonstige Leistungen
Haben Sie sich von Verwandten oder Freunden 2016 ein Auto oder Tablet für betriebliche Zwecke geliehen und dafür bezahlt, können Sie dies als Betriebsausgaben verbuchen.

Kleininvestitionen im Salon
Ausgaben für Investitionen ins bewegliche Anlagevermögen dürfen 2016 in voller Höhe als Betriebsausgaben verbucht werden, wenn diese netto jeweils nicht über 410 Euro lagen.

Reisekosten zu Seminaren und Events wie Friseurmessen
Vergessen Sie nicht, die Verpflegungspauschalen von zwölf Euro pro Tag als Betriebsausgaben abzuziehen, wenn Sie aus betrieblichen Gründen mehr als acht Stunden pro Tag von zu Hause und Ihren betrieblichen Räumen weg waren - zum Beispiel für Seminaren und Events wie Friseurmessen.

Bewirtungskosten von Salonkunden und Geschäftspartnern
Damit Bewirtungskosten für die Bewirtung von Salon-Kunden zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abgezogen werden können, müssen Sie diese getrennt von den übrigen Betriebsausgaben erfassen und aufzeichnen.

Bitte stimmen Sie der Cookie Verwendung, zu Ermöglichung bestimmter Funktionen und zur Verbesserung unseres Angebotes zu. Informationen Cookies/­Datenschutz Ich stimme zu