39. Vom Handwerker zum Kopfwerker

Es ist damit nicht gemeint: Weg von der Handarbeit und hin zur Kopfarbeit, sondern zusätzlich zur Handarbeit (Handwerker) ist Kopfarbeit (Unternehmer) nötig, wenn das Unternehmen wach­sen soll.

Vom Friseur zum Unternehmer

Die Entwicklung eines Friseurs zum Unternehmer ist der Baustein des Unternehmenswachstums

Vom Handwerker zum Kopfwerker. Es ist damit nicht gemeint: Weg von der Handarbeit und hin zur Kopfarbeit, sondern zusätzlich zur Handarbeit (Handwerker) ist Kopfarbeit (Unternehmer) nötig, wenn das Unternehmen wach­sen soll. Das habe ich vor vielen Jahren gesagt und geschrieben und damit viel ausgelöst. Nachdem ich von einigen Friseuren falsch verstanden worden bin, habe ich die Aussage schon bald präzisiert. Es ist damit nicht gemeint: Weg von der Handarbeit und hin zur Kopfarbeit, sondern zusätzlich zur Handarbeit (Handwerker) ist Kopfarbeit (Unternehmer) nötig, wenn das Unternehmen wach­sen soll. Der Unternehmer kümmert sich nicht nur um die eigenen Kunden, sondern um alle Interessenpartner (Kunden, Mitarbeiter, Lieferan­ten, Öffentlichkeit) und um die Zukunft seines Unternehmens. Wer nur Handwerker sein will, sollte in der heutigen Zeit möglichst allein arbeiten. Um reiner Kopfwerker (Unternehmer) ohne eigene handwerkliche Mitarbeit zu sein, braucht ein Friseur heute einen Um­satz von fast einer Millionen DM. Dazwischen liegen die Betriebsgrö­ßen, um die es in diesem Buch geht. Ein Sonderfall ist die „Betriebsstättenleitung", die nicht mit der Unter­nehmensleitung vom Schreibtisch aus verwechselt werden sollte. Die Betriebsstättenleitung kann von der Rezeption aus erfolgen. Es ist schon ab ca. einer halben Millionen DM Umsatz möglich, daß der/die Betriebsinhaber(in) von der Rezeption aus die Betriebsstätte steuert, ohne handwerklich mitzuarbeiten. Unter einer halben Millio­nen DM Umsatz wird aber auch die Finanzierung einer Rezeptions­kraft eng, wenn aus dem Verkauf keine erheblichen Deckungsbei­träge (Umsatz ./. Wareneinsatz) dazukommen.

 

Als beste Kombination für einen „Vollerwerbsbetrieb

Zwei Personen teilen sich:

Unternehmensleitung                       0,2 (Schreibtisch, Besprechungstisch)

Betriebsstättenleitung                       1,0 (Rezeption)

Handwerkliche Arbeit___________ 0J5

zusammen                                        2,0

Das kann z.B. ein Ehepaar sein, aber auch Vater bzw. Mutter und Tochter bzw. Sohn. Das kann aber auch eine angestellte Rezeptio-nistin und ein handwerklich arbeitender Friseur oder der/die Inha-er(in) als Rezeptionist(in) und eine handwerkliche Führungskraft sein. Die Betriebsstätte muß dann aber mehr als eine halbe Millionen Um­satz hergeben!

 

Vom Handwerker..... zum Dienstleister

Vor Jahren hat Carmen Lakaschus auf einem Kongreß der Coiffeur-Cooperation gesagt, daß der Friseur sich vom Handwerker zum Dienstleister entwickeln müsse, wenn er überleben will.

 

Auch hier ist nicht gemeint:

  • Weg vom Handwerk - hin zur Dienstleistung.
  • Friseurarbeit  als  Handarbeit  ist  kundennahe  Dienstleistung.   Die
  • Handarbeit ist aber nur ein Teil der Dienstleistung.

 

Andere Teile sind:

  • Beratung
  • Betreuung
  • Kommunikation
  • Organisation.

Sie müssen zur handwerklichen Arbeit dazukommen, sonst hat die immer teurer werdende Dienstleistung am Endverbraucher auch nicht die Spur einer Chance. Die gastronomische Dienstleistung hätte auch keine Chance, wenn sie sich darauf beschränken würde, die Menschen zu sättigen; oder die touristische Dienstleistung, wenn sie sich darauf beschränken würde, den Menschen „Erholung" zu bieten. Die Linien Handwerker-Kopfwerker und Handwerker-Dienstlei­ster überschneiden sich. Dienstleistungsunternehmer mit viel Kopfarbeit werden sich von den reinen Handwerkern innerlich und äußerlich immer weiter entfernen müssen, um nicht in einen Topf geworfen zu werden.

Das klingt abstrakt. Deshalb werde ich konkreter:

Ein Friseurhandwerker als Einzelkämpfer (z.B. im Heimservice) kann für einen Stundenpreis von 40,- DM (z.B. für Schnitt und Frisur) ar­beiten und dabei gutes Geld (weitgehend Brutto für Netto) verdienen. Ein Dienstleistungsunternehmen „Friseur" kann das nicht, es braucht mindestens 60,- DM. Wenn der Verbraucher keine Vorteile darin sieht, beim Dienstleistungsunternehmen „Friseur" 50% mehr zu zah­len als beim Friseurhandwerker, wird er zum Friseurhandwerker ge­hen bzw. ihn kommen lassen.

Daß das Finanzamt dabei leer ausgeht, ist ihm dabei völlig egal.

 

martkl_cke_kalkulation_titel-13.jpg

Bitte stimmen Sie der Cookie Verwendung, zu Ermöglichung bestimmter Funktionen und zur Verbesserung unseres Angebotes zu. Informationen Cookies/­Datenschutz Ich stimme zu