Trinkgeld & Steuern: Die Übersicht für Friseure von orderbird

Erfahre in diesem Artikel, wann Du als Friseur Steuern auf Trinkgeld zahlen musst und wann es steuerfrei bleibt

Musst Du als Friseur Dein Trinkgeld versteuern?

Trinkgeld kannst Du für eine Dienstleistung auf viele verschiedene Arten erhalten: Mal kriegst Du Dein Trinkgeld in bar, mal über die Kartenzahlung und manchmal gesammelt in Deine Kasse für das Trinkgeld. Wann musst Du nun als Friseur auf Dein Trinkgeld Steuer zahlen? Die Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten, denn das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hier findest Du Antworten zum Thema Trinkgeld und Steuern. In diesem Artikel erfährst Du also, wann Dein Trinkgeld steuerpflichtig ist und wann Trinkgeld für Dich steuerfrei ist.

 

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Diese Infografik soll Dir als Friseur einen schnellen Überblick über das Thema Trinkgeld versteuern geben.

 

Warum ist Trinkgeld mal steuerfrei und mal nicht?

Das Trinkgeld macht für viele Friseure einen wichtigen Teil ihres Einkommens aus, da das Trinkgeld den Lohn um bis zu 25 % pro Monat aufbessern kann. Die Trinkgelder erzeugen also Mehreinnahmen, auf die verschiedene Steuern anfallen. Welche Steuerarten auf Dein Trinkgeld anfallen, hängt von der Form Deines Unternehmens ab. Trinkgelder erhöhen nicht nur Deine Betriebseinnahmen, sondern auch Deinen gesamten Umsatz. Wenn Du als selbstständige Friseurin z.B. eine GmbH, UG oder AG besitzt, musst Du also in einigen Fällen Einkommens- und Umsatzsteuer auf Dein Trinkgeld bezahlen.

Nicht immer fallen auf Dein Trinkgeld aber Steuern an. Der Gesetzgeber macht das Versteuern von Trinkgeldern grundsätzlich von 3 Kriterien abhängig. 

3 Kriterien, um Trinkgeld richtig zu versteuern:

  1. Gibt der Kunde das Trinkgeld freiwillig?
  2. Erhältst Du als Friseurin Dein Trinkgeld direkt vom Kunden?
  3. Ist das Trinkgeld für den Arbeitnehmer oder für den Chef?

 

Wann ist Trinkgeld steuerfrei 

Nach dem Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern gilt, dass Dein Trinkgeld immer dann steuerfrei ist, wenn der Kunde freiwillig Trinkgeld gibt. Das heißt, er bezahlt freiwillig ein Entgelt, das über den Rechnungsbetrag hinausgeht – Zum Beispiel um sich mit dem Trinkgeld für die gute Dienstleistung Deines Friseursalons zu bedanken. Wenn Du als Chef aber etwa mit einem Schild um Trinkgeld für Deine Mitarbeiter bittest, ist diese Freiwilligkeit des Trinkgeldes nicht mehr gegeben. Das Trinkgeld wäre dann nicht mehr steuerfrei.

Außerdem gilt: Das Trinkgeld ist nur dann steuerfrei, wenn der Kunde oder Gast es einem Arbeitnehmer gibt. Der Arbeitnehmer muss das Trinkgeld dabei direkt vom Kunden entgegennehmen.

Trinkgeld ist also immer dann steuerfrei, wenn:

  • Mit Karte bezahlt und das Trinkgeld in bar an den Arbeitnehmer übergeben wird.
  • Trinkgeld in bar an den Arbeitnehmer gezahlt wird.
  • Die Trinkgelder per Karte an den Arbeitnehmer gezahlt werden.
  • Trinkgeld in bar in die Trinkgeld-Kasse des Arbeitnehmers geworfen wird.

 

Achtung! Im ersten Fall musst Du darauf achten, dass das bare Trinkgeld für den Arbeitnehmer auch auf dem Bon verzeichnet wird. Das kannst Du machen, indem Du in Deinem Kassensystem einen steuerfreien Artikel mit dem Namen “Trinkgeld für Mitarbeiter XY” anlegst. Sollte Deine Kasse diese Trinkgeld-Funktion nicht anbieten, kannst Du das eingenommene Trinkgeld auch auf einer separaten Quittung notieren 

 

Wann ist Trinkgeld steuerpflichtig?

In einigen Fällen ist Trinkgeld für Arbeitnehmer allerdings steuerpflichtig.

Das gilt, wenn:

  • Die Trinkgelder in eine gemeinsame Trinkgeld-Kasse geworfen und unter den Arbeitnehmern aufgeteilt wird – egal, ob das Trinkgeld bar oder mit Karte bezahlt wird.
  • Das Trinkgeld gemeinsam mit dem Lohn am Ende des Monats auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird. Es fällt hier unter die Lohnsteuer.
  • Wenn das Trinkgeld für eine Dienstleistung also nicht freiwillig oder nicht direkt gezahlt wird, fallen auf das Trinkgeld für Arbeitnehmer Steuern an. Die namentlich gekennzeichnete Trinkgeld-Kasse gilt dabei als Grauzone. Sie wird für Arbeitnehmer bislang noch als steuerfrei toleriert.
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Während gemeinsame Trinkgeld-Kassen versteuert werden müssen, stellen namentlich gekennzeichnete Tip-Boxen beim Friseur eine Grauzone dar

 

Trinkgeld für den Chef

Freuen dürfen sich allerdings nur Arbeitnehmer, denn das Trinkgeld für Dich als Chef gilt immer als steuerpflichtig. Da Trinkgelder für den Chef die Einnahmen und den Umsatz erhöhen, unterliegen sie der Einkommens- und der Umsatzsteuer. Trinkgeld für den Chef ist damit also immer steuerpflichtig. Zahlt die Kundschaft das Trinkgeld für Dich als Chef in bar oder per Karte, musst Du das erhaltene Trinkgeld als Einnahme in Deiner Kasse verzeichnen. Moderne, digitale Kassen besitzen dafür eine sogenannte Trinkgeld-Funktion. Diese hilft Dir dabei, Dein Trinkgeld korrekt und finanzamtkonform zu dokumentieren.

 

Trinkgeld für Unternehmer

Bei Unternehmern sehen die Regelungen von Trinkgeld ähnlich wie für den Chef aus. Auch Du als selbstständige Friseurin darfst bare oder mit Karte bezahlte Trinkgelder nicht steuerfrei entgegennehmen. Denn das Trinkgeld unterliegt auch bei Unternehmern der Einkommens- und Umsatzsteuer und muss damit in Deinen Unterlagen verzeichnet werden. Du solltest erhaltene Trinkgelder deshalb in Deinem Kassensystem mit Trinkgeld-Funktion stets dokumentieren, um vor der nächsten Betriebsprüfung gewappnet zu sein.

Als Faustregel gilt also: Trinkgeld für Arbeitnehmer ist steuerfrei, während auf Trinkgelder für den Chef bzw. Selbstständige Steuern zu zahlen sind.

 

Wie funktioniert es mit dem Trinkgeld bei Stuhlmieten?

Trinkgeld für Unternehmer ist immer steuerpflichtig, da das Trinkgeld hier in die Umsatz- und Einkommensteuer reinfällt. Das heißt also, auch wenn Du als Unternehmer lediglich einen Stuhl gemietet hast, bist Du in der Pflicht Steuern auf Dein Trinkgeld zu bezahlen.

Wenn Du diese Einnahmen bei der Steuererklärung jedoch vorsätzlich nicht angibst, kannst Du im Fall einer Betriebsprüfung große Probleme bekommen. Steuerprüfer kennen den Stellenwert von Trinkgeld in der Friseurbranche. Wenn sie eine Stuhlmiete kontrollieren, wollen sie auch die genauen Angaben zu den eingenommenen Trinkgeldern sehen. Liegen diese nicht vor, werden die Gewinne durch Trinkgelder geschätzt. Das kann auch gleich für mehrere Jahre rückwirkend passieren und damit hohe Steuernachzahlungen mit sich bringen. Im schlimmsten Fall kann es dabei sogar zum Vorwurf der Steuerhinterziehung kommen.

 

Wie kannst Du das Trinkgeld in die Kasse eingebuchen?

Mit modernen und digitalen Kassen ist es in der Regel sehr einfach Trinkgeld einzubuchen. Meistens bieten diese Dir eine Funktion an, mit der Trinkgelder spielend leicht dokumentiert werden können. Stelle dabei sicher, dass Du das Trinkgeld in Deiner Kasse mit dem korrekten Steuersatz vermerkst, wenn Du als Chef sie erhältst. Das kannst Du auch gesammelt am Ende Deiner Schicht tun. Wenn Du alle Trinkgelder sauber über die Trinkgeld-Funktion vermerkst, wird das auch abends im z-Bericht dokumentiert. Dann bist Du bei einer Prüfung durch das Finanzamt auf der sicheren Seite.

Wenn Deine Kasse eine solche Trinkgeld-Funktion nicht besitzt, solltest Du Dein erhaltenes Trinkgeld in Deinem Kassenbuch genaustens vermerken. Dabei solltest Du im besten Fall der Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen. Denn die Dokumentationspflichten sind bei Kassen ohne Trinkgeld-Funktion wesentlich höher. Digitale Kassen können Dir diese zusätzliche Arbeit bei der Annahme von Trinkgeld abnehmen. 

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Digitale Kassensysteme helfen dabei Dir als Friseurin dabei das Trinkgeld richtig einzubuchen.

 

Warum Du als Friseurin Trinkgeld per Kartenzahlung anbieten solltest

In den letzten Jahren wurde das Bezahlen per Karte immer beliebter. Eine Studie des Handelsforschungsinstituts EHI hat sogar ergeben, dass das Bargeld von der Kartenzahlung als beliebteste Zahlmöglichkeit der Deutschen abgelöst würde. Für viele Kunden ist es deshalb auch einfacher, ihr Trinkgeld mit der Kartenzahlung zu kombinieren. Ein Großteil orientiert sich bei der Höhe ihres Trinkgeldes meistens an der allgemein gültigen Faustregel: Dabei werden 10% des Rechnungsbetrags als Trinkgeld oben drauf geschlagen.

Die Zahlen einer Studie von orderbird und dem Kreditkartenanbieter Mastercard im Jahr 2021 zeigen, dass 12% der Kunden bei der Kartenzahlung sogar mehr Trinkgeld geben, als bei der Zahlung mit Bargeld.

Mit dem Trinkgeld per Karte können Kunden also nicht nur die Arbeit Deiner Mitarbeiter wertschätzen. Sie unterstützen mit dem Trinkgeld via Kartenzahlung auch den Erfolg Deines Friseursalons. Dir als Friseurin kann es außerdem viel Arbeit abnehmen, wenn Du Deiner Kundschaft anbietest, Trinkgeld per Karte zu zahlen. Moderne, digitale Kassensysteme für Friseure wie das orderbird MINI bieten integrierte Trinkgeld-Funktionen an, die Dir beim Aufrunden von Trinkgeldern helfen und Deine Einnahmen ankurbeln können.

 

Wie Du Dein Trinkgeld mit dem orderbird MINI einbuchst

Mit dem orderbird MINI funktioniert das Einbuchen von Trinkgeld spielend leicht. Wenn Du Dein Trinkgeld einbuchen willst, kannst Du das ganz einfach während des Bezahlvorgangs tun. Hier kannst Du unter dem Punkt “Freier Betrag” den Betrag des enthaltenen Trinkgelds selbst eingeben. Bei Kartenzahlungen kann Deine Kundschaft zusätzlich zwischen festen Prozentsätzen wählen, um sich für Deine Dienstleistung zu bedanken. Diese kannst Du vorher in den Einstellungen frei festlegen.

In diesem Video wird Schritt für Schritt erklärt, wie Du Trinkgeld mit dem orderbird MINI erfassen kannst. Für eine ordnungsgemäße und korrekte Buchführung solltest Du auch das Trinkgeld Deiner Mitarbeiter per Eigenbeleg quittieren und im Kassenbuch vermerken.

 

Ein digitales Kassensystem hilft Dir dabei den Überblick über Dein Trinkgeld zu behalten. Egal ob in bar oder via Kartenzahlung, das orderbird MINI erleichtert Dir die Arbeit bei der Annahme von Trinkgeldern. So kannst Du nicht nur der nächsten Betriebsprüfung sicher entgegenschauen, sondern auch Deine Umsätze langfristig steigern. Die Trinkgeld-Funktion des orderbird MINI hilft Dir dabei Deinen Arbeitsalltag effizienter zu gestalten!

Die Friseurmeisterin und Make-Up-Artistin, Jill Kugel aus Berlin, nutzt die All-in-one Kasse orderbird MINI. Erfahre im folgenden Video welche Vorteile Du als Friseur von diesen mobilen Kassensystemen erwarten kannst:

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