Nachzahlung 100.000 Euro für Friseur Unternehmen

Steuerfahndungsaktion in der Friseurbranche

1.200 Friseursalons im Fokus der Steuerfahndung

Geminderte Umsätze

Bundesweit erhielten rund 1.200 Friseursalons überraschenden Besuch von der Steuerfahndung. Grund war die Nutzung einer bestimmten Software, bei welcher unter Umständen mit einem Zusatzmodul Umsätze gemindert werden konnten. Damit standen viele Nutzer unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung. So einige Friseure lachten sich ins Fäustchen. Sie standen dem PC im Salon ohnehin skeptisch gegenüber, da Umsätze nachvollziehbar waren und der kreativen Buchführung keinen Spielraum ließen. Lieber die gute alte Kasse oder das Geld in die Schublade und die Einnahmen handschriftlich notiert! Das schien sicherer. Die Finanzverwaltung will inzwischen Betriebsprüfungen möglichst kurz und effizient durchführen. Effizient bedeutet: mit möglichst kurzer Prüfungsdauer soll eine Steuernachzahlungen erzielt werden. Dazu dient auch ein neu entwickeltes Softwareprogramm, um zunächst Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung aufzudecken. Hilfestellung hierzu erhalten die prüfenden Beamten durch einen, den Friseuren vorgelegten Fragebogen „zur Nachkalkulation" mit deren Zahlen die Prüfsoftware gefüttert wird. Fast immer ergeben sich Unstimmigkeiten, in deren Folge die Buchführung verworfen und der Umsatz geschätzt werden kann.

 Mit Fragen zu Öffnungszeiten, Personal, Einkauf, Dienstleistungen usw. soll versucht werden, dem Friseur nachzuweisen, dass sein Betrieb eigentlich mehr Umsatz gemacht haben müsste, als er angegeben hat. Vor der Problematik dieser Fragebögen warnte der Bund Deutscher Haarformer e.V. schon vor geraumer Zeit. friseur-news berichtete darüber und erhielt daraufhin ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Hannover ,welches wir Ihnen als Service nachfolgend zum Download bereitstellen.  In der Tat, wer unvorbereitet diesen Fragebogen ausfüllt, kann in eine böse Falle tappen. In letzter Zeit mehren sich Hilferufe wie dieser: „... habe nach anraten von meinem Steuerberater diesen Fragebogen ausgefüllt und genau das ist jetzt passiert! Durch meine geschätzten Zahlen wollen sie jetzt von mir eine extrem hohe Nachzahlung von 100.000,- € haben!" so die Inhaberin eines kleinen 3 Personen Salons! Unvorbereitet heißt in diesem Fall: ohne ausreichende Unterlagen! Kasse plus Notizblock? Da ist die Nachzahlung fast schon vorprogrammiert! Die Prüfer ermitteln aus der Buchführung des Friseurs die Mengen an verbrauchten Kabinettwaren. Beispielsweise 100 Tuben Haarfarbe für Zeitraum X
Daraus sollen dann pro Tube 2,5 Dienstleistungen Haare färben entstanden sein.
Das macht für diesen Zeitraum 250 mal die Dienstleistung Haarfarbe, Ihre Preisliste besagt den Preis von 20,- €uro - das würden dann 5.000 ,- €uro Umsatz sein. (Beispiel) So verfahren die Prüfbeamten mit Shampoo, Haarwasser, Dauerwellflüssigkeit, Halskrausen, Wasser und Energieverbrauch und was sich sonst noch finden lässt. So wird ein Soll - Umsatz ermittelt und mit dem - vom Friseur gemeldeten Umsatz- verglichen. Der Fragebogen dient dann dazu, diese Rechung zu verfeinern und zusätzliche Berechnungen anzustellen.

Wobei es hier durchaus erklärbare Differenzen geben mag: haben Sie Sonderaktionen gefahren? Modelle und Übungsköpfe behandelt ? Waren verschenkt? Was ist mit den Köpfen Ihrer Mitarbeiter? Kleinigkeiten, die sich im Laufe der Jahre summieren. Nach unserem Wissen wird dieses Verfahren bisher nur in Niedersachsen praktiziert, aber es ist damit zu rechnen, das es recht bald bundesweit eingesetzt wird ,da die Prüfer in Niedersachsen damit sehr erfolgreich sind.

Die Oberfinanzdirektion Hannover weist in dem friseur-news zugestellten Schreiben ausdrücklich auf die Mitwirkungspflicht des Unternehmers hin. Was nichts anderes bedeutet, als das der Beschuldige diese eventuellen Unstimmigkeiten erklären und entlastende Gründe dazu selber nachweisen muss. Dazu können dienen: Terminbuch, Chemiekartei, Umsatzlisten, Einsatz- und Urlaubspläne, Preislisten der vergangenen Jahre, Nachweis über „Sonderpreise" bei Stammkunden, Nachweis der Öffnungszeiten und einiges mehr!  So manche dieser Unterlagen sind nicht aufbewahrungspflichtig. Allerdings verweist die Oberfinanzdirektion auf § 90 Abs. 1 und § 200 Abs. 1 AO und die Mitwirkungspflichten des Unternehmers. Das bedeutet: der Betriebsprüfer kann sich der Mithilfe des Steuerpflichtigen bedienen, ihn bzw. Hilfspersonen befragen und darauf drängen, dass ihm außer der Buchführung weitere sachdienliche Unterlagen vorgelegt werden.


Art von Prüfverfahren

Selber bin ich weder Finanzprüfer noch Steuerexperte, sehe aber als Friseurmeister die Gefährlichkeit dieser Art von Prüfverfahren da ich die Praxis kenne. Sonderpreise, unachtsamer Verbrauch, Preisaktionen, Übungsköpfe , Modellpreise - durch viele dieser nachvollziehbarer Gegebenheiten wird sich in solch einer „Verprobungsmethode" wie es so schön heißt ,eine Unstimmigkeit ergeben die dazu führt, das die Buchführung verworfen werden kann. Der Umsatz darf dann von den Steuerbehörden geschätzt werden. Ähnlich sieht es auch Marktlücke Herausgeber und Branchenkenner Dieter Schneider, der in Person als Unternehmer für das Friseurhandwerk eine mehrseitige Stellungnahme dazu abgab und diese an die Oberfinanzdirektion Hannover schickte.  Die Oberfinanzdirektion bittet uns ausdrücklich darum, auf die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen, so wie auf die Mitwirkungspflichten hinzuweisen. Nachdenklich werden darf man dabei allemal! Für so etliche unbedarfte Friseurunternehmer, oder auch mehr Künstler als Unternehmer sehe ich da eine ganz düstere Zukunft. Da wird es - und da bin ich sicher - auch horrende Nachforderungen und damit verbundene Pleiten oder magere Lebensabschnitte geben, wo keine Steuerhinterziehung im Spiel war.

 

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt 

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt sondern schadet der Allgemeinheit, da ist nichts zu beschönigen. Aber es wirft Fragen auf wenn für Konzerne per Gesetz legale Möglichkeiten geschaffen werden um möglichst wenig Steuern in die Kasse der Allgemeinheit zu zahlen, während die Dienstleistungsbranchen unter der Abgabenlast ächzen. Es wirft Fragen auf wenn man weiß, das die Lichtensteinaffäre wegen Personalmangels nicht jeden Steuersünder mit hinterzogenen Millionen verfolgen kann, aber hier Prüfer auf „Kleinvieh" angesetzt werden. Mit der „Nachverprobung" wird es ganz sicher auch Unschuldige treffen - und deren Lebensweg entscheidend negativ beeinflussen. Das macht mich ärgerlich und mit Blick auf die Finanzkrise noch nachdenklicher und ratloser.... Ehrlichkeit? Gerechtigkeit?

 

Artikel 3 des Grundgesetzes


(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 

Wer Steuern hinterzieht schadet der Solidargemeinschaft und gehört bestraft. Das ist richtig, dieses verstehe und befürworte ich.
In der aktuellen Alltagswelt sieht das folgendermaßen aus:

 

Wer Milliarden vernichtet und damit die Allgemeinheit schädigt (weil von dieser die Verluste getragen werden müssen) wird bestraft, entlassen und in Zwangsrente geschickt. So Hypo Real Estate Chef Funke.
Das Ruhegehalt beträgt 70 Prozent der bisherigen festen Vergütung, die 2007 bei 800.000 Euro lag. Soll heißen: Der 53-Jährige könnte mit 46.666 Euro monatlich rechnen.

 

Wer Hunderte Millionen verzockt und damit die Allgemeinheit schädigt darf den Staat um Hilfe bitten. Auch wenn vorher Tausende von Mitarbeitern aus Gründen der Gewinnmaximierung auf die Straße gesetzt wurden und der Solidargemeinschaft zur Last fielen. ( Bankchef Ackermann und andere..)

 

Wer Millionenbeträge an Steuern hinterzieht und damit die Allgemeinheit schädigt wird angeklagt. Ex Postchef Zumwinkel drohen Anklage und Geld- oder Bewährungsstrafe. Sein Ruf ist angekratzt, aber sein Lebensabend ist auch nach Zahlung einer Geldstrafe durch genügend Vermögen ausreichend gesichert.

 

Wer 2.000 €uro Sozialabgaben nicht zahlt und damit die Allgemeinheit schädigt wird mit einer Geldbuße bestraft und gilt als vorbestraft.
Das passierte kürzlich einem Friseurunternehmer im Rheinland, den ich persönlich gut kenne. Sein Betrieb war unverschuldet in Schieflage geraten, er hatte versucht Arbeitsplätze zu retten, Privatvermögen eingebracht, Zahlungsvereinbarungen getroffen. Eine Bank spiele nicht mit und es wurde Insolvenz beantragt, zu diesem Zeitpunkt waren die 2.000 € Sozialbeiträge noch fällig.
Wegen Hinterziehung wurde der Unternehmer angeklagt: "Sie hätten früher reagieren und Mitarbeiter entlassen müssen um zahlungsfähig zu bleiben...!" so die Richterin in der Urteilsbegründung.

 

Wer (vielleicht) Steuern hinterzogen hat und einen fragwürdig gestalteten Fragenkatalog unzureichend beantwortet der wird mit ganzer Härte des Gesetzes bestraft. Nachzahlungen, die ein Leben lang kaum zu erwirtschaften sein werden sind die Folge. Wer keine Steuern hinterzogen hat, aber als gutmütiger Mensch Rabatte gab, nicht immer alles so ernst nahm und dadurch seine Unschuld nach den Ergebnissen eines solchen Fragenkataloges nicht beweisen kann, der wird vielleicht auch mit aller Härte der Gesetze bestraft und zumindest einen Teil seines Lebens in Armut verbringen.

 

Wie gesagt: vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich!?

Rene Krombholz

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