Die Profi Steuerberatung für Friseure

Anlässe von Betriebsprüfungen und der Prüfungsanlass in Friseurunternehmen

Prüfungsanlass in Friseurunternehmen

Vorgängen, die in Steuerprüfungen von Bedeutung sein können

Heute geht es um einen wichtigen Prüfungsanlass, das sogenannte „Kontrollmaterial", von den Steuerbehörden kurz „KM" genannt. Bei Betriebsprüfungen schauen die Prüfer häufig nicht nur auf das zu prüfende Unternehmen. Sie suchen auch nach Vorgängen, die in Steuerprüfungen ganz anderer Unternehmen von Bedeutung sein können. Ein einfaches Beispiel: Bei einer Betriebsprüfung eines Möbelhauses fällt dem Prüfer auf, dass ein Kunde ein hochwertiges Sofa in bar bezahlt hat. Er notiert Datum, Betrag und den Namen des Käufers und sendet diese Information an das zuständige Finanzamt des neuen Sofabesitzers. Das Finanzamt dort stellt fest, dass es sich bei dem fraglichen Käufer um einen Unternehmer handelt, der im seinem Geschäft mit Bargeld zu tun hat. In der Folge bittet das Finanzamt den Sofakäufer um einen Nachweis der Herkunft des Geldes (z.B. Barabhebung vom Konto) oder leitet gleich eine neue Betriebsprüfung ein. Das Anfertigen von Kontrollmaterial geschieht täglich tausendfach durch Steuerprüfer in allen Bundesländern und allen Branchen, vor allem in Auto- und Möbelhäusern, Mode- und Bekleidungsgeschäften, Reisebüros oder Elektronikmärkten aber auch bei Lieferanten, Großhändlern oder Banken. Es ist eine der effektivsten Methoden der Finanzbehörden, um auffällige Bargeldbewegungen zu verfolgen. Kann die Herkunft von Bargeld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, drohen Gewinnschätzungen und Steuerstrafverfahren. Angeraten sind der sorgfältige Umgang mit Bargeld und die möglichst lückenlose Dokumentation von größeren Bargeldbewegungen. Argumente wie „es handelt sich um geschenktes Geld oder Darlehen von Verwandten" werden von den Finanzgerichten in der Regel verworfen, wenn keine genauen Nachweise vorliegen. Oft bringt das sogar die besagte Verwandtschaft in Erklärungsnot. Also: Sorgfalt nicht nur bei der Führung der baren Geschäftskasse, sondern auch noch, wenn das Bargeld die Geschäftskasse längst verlassen hat.

 

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Kanzlei PÜSCHEL-BENCZE GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Berliner Str. 52 33034 Brakel Tel.: 0 52 72 / 39 33 00

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