5. Geschäfts-Partnerschaften und Rechtsform

Für einen Friseur kommen in aller Regel nur drei Rechtsformen in Frage. Dieter Schneider

Die Wahl der Rechtsform für Friseurunternehmen

Die Wahl einer geeigneten Rechtsform für ein Friseurunternehmen ist ein wichtiger Schritt

Die Einzelunternehmung und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Personengesellschaften und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaft. Die Einzelunternehmern dominieren. Ich schätze ihren Anteil im deutschen Friseurhandwerk auf über 90%. Die GmbH's schätze ich im deutschen Friseurhandwerk auf maximal 2000.

 

Sie sind für größere Friseurbetriebe geeignet, im wesentlichen aus zwei Gründen:
1. Strickte Trennung von Geschäft und Privatsphäre. Das ist vor
allem bei mehreren Gesellschaftern - auch in der Familie -
wichtig.
2. Steuerliche Vorteile bei der Gewerbesteuer, wenn ein Gewinn
von deutlich mehr als 48.000 EURO durch Geschäftsführergehälter
und Altersversorgung des Geschäftsführers abgeschöpft werden
kann. Außerdem ist der Gesellschafter-Geschäftsführer im Gegensatz zum Inhaber bei der Berufsgenossenschaft nicht versicherungspflichtig.
Der ursprüngliche Vorteil der GmbH, die beschränkte Haftung, ist bei kleineren GmbH's keiner mehr. Die Banken und auch vermehrt die Lieferanten leihen nur Geld an kleinere GmbH's, wenn der Gesell-schafter-Geschäftsführer persönlich haftet.

 

Gründungs- und Bilanzierungsaufwand

Der Gründungs- und Bilanzierungsaufwand der GmbH's ist höher. Das nennen Steuerberater oft als Argument gegen die GmbH. Der wahre Grund ist aber nicht selten, daß viele Steuerberater wenig Ahnung vom speziellen Steuerrecht für GmbH's haben. Ich persönlich rate bei mehreren Gesellschaftern immer zur GmbH und von der GbR ab, weil letztere eine ganz heikle Sache in Konfliktfällen werden kann. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften alle Gesellschafter voll, auch für Steuerschulden. Wenn eine GbR in die Brüche geht, wird oft viel mehr schmutzige Wäsche gewaschen als bei dem Scheitern einer Ehe. Auch innerhalb der Familie ist mir eine GbR unsympathisch. Das ist alles eine Schönwetterveranstaltung. Das gilt natürlich für die gewagte Konstruktion "GbR mit einzelnen Mitarbeitern für bestimmte Teilbereiche des Unternehmens" besonders.
Ein Freund, ein bekannter Familienrechtler, pflegt jungen Paaren, die wegen eines Ehevertrages vor ihm sitzen, zu sagen: Wir sprechen hier nicht über die Liebe, sondern über Scheidung und Tod. Über einen sauberen Vertrag sollten sich auch Existenzgründer aufklären lassen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben wollen. Da verliert die GbR ganz schnell ihren Charme der unschuldigen Einfachheit.

 

Vorteil der GmbHfür einFriseurunternehmen

Einen Vorteil der GmbH - klare Trennung von Geschäfts- und Privat-sphäre - sollte sich auch der Einzelunternehmer nutzbar machen und sich monatlich eine feste Privatentnahme genehmigen und überweisen, die einem Geschäftsführergehalt vergleichbar ist. Die sollte in jedem Fall erwirtschaftet (Rentabilität) und auch ausgezahlt werden (Liquidität).

 

Geschäftsübergabe von einer Friseurgeneration

Ein besonderes Kapitel ist die Geschäftsübergabe von einer Friseurgeneration an die andere. Da rate ich immer wieder: Wie unter Fremden handeln, um den Familienfrieden zu sichern.
Da habe ich unglaubliche Geschichten nicht nur gehört, sondern als Berater auch miterlebt. Nur ein gar nicht so seltenes Beispiel: Der Vater zahlt der Tochter einen relativ niedrigen Lohn mit dem Argument: "Du bekommst ja später alles." Der Vater heiratet ein zweites Mal und überlebt das nicht lange. Ein gescheites Testament ist nicht vorhanden. Die Tochter muß an die Stiefmutter den Wert des Geschäftes bezahlen, den sie in den letzten Jahren fast allein erwirtschaftet hat. Auch die angeheirateten Partner von Geschwistern, die selber nicht Friseure sind, haben oft völlig irreale Vorstellungen vom Wert eines Geschäftes im Erbfall. Diese Dinge sollten sehr frühzeitig geklärt werden, ehe der Erblasser aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr voll geschäftsfähig ist.
Friseurfamilien habe in der Vergangenheit ihre Kinder recht früh bekommen. Wenn die Kinder dann Friseure werden und auf Selbständigkeit drängen, ist es für die Eltern für das Altenteil einfach noch zu früh. Da sind Konflikte vorprogrammiert. Die brechen oft aus, wenn eine Schwiegertochter oder ein Schwiegersohn dazu kommt. Auch wenn ich mir bei Beratungen nicht selten erheblichen Ärger damit eingehandelt habe, habe ich meistens zur Trennung geraten, solange die ältere Generation noch die Kraft hatte, den Laden allein weiterzuführen.

 

Stillschweigenden Übereinkünfte


Das Schlimmste sind immer die vermeintlich stillschweigenden Übereinkünfte.
Ich bin für klare schriftlich festgelegte Absprachen über die Geschäftsnachfolge auch innerhalb der Familie. Mit dem Gesagten schließe ich Geschäftspartnerschaften über zwei Generationen nicht aus, rate dann aber zur neutralen Gesellschaftsform der GmbH. Gar nicht selten und oft gut funktionierend ist auch eine Umkehr des Anstellungsverhältnisses. Erst war Vater und/oder Mutter der Arbeitgeber und Sohn und/oder Tochter der Arbeitnehmer, dann wurde die Sache umgedreht. Eine interessante Variante kann auch die Betriebsaufspaltung sein, z.B. behält der Vater den Herrensalon oder die Mutter den Verkauf. Da kann ich mich sogar mit dem Gedanken des "Stühlevermietens" anfreunden, zumal ich auch in der Praxis beobachtet habe, daß das in diesem Sonderfall funktioniert. Da sind auch alle Steuer- und versicherungsrechtlichen Klippen sauber zu umschiffen.

 

MARKTLÜCKE Themenheft „Friseurunternehmer“

Mit dem bereits erschienenen Themenheft „Friseurunternehmer“ gab Dieter Schneider den Auftakt zum MARKTLÜCKE Kompendium der Betriebswirtschaftslehre für Friseure. Auf 34 Seiten bereitet er den Boden für ein besseres Verständnis der betriebswirtschaftlichen Besonderheiten von Friseurunternehmen und veranschaulicht, was ein Friseurunternehmer ist und was er nicht ist. All jenen, denen bei der spontanen Selbsteinschätzung erste Zugehörigkeitszweifel kommen, sei die Lektüre des „Friseurunternehmers“ jetzt dringend ans Herz gelegt. Denn: die Chancen für wahre Friseurunternehmer standen nie besser! 

MARKTLÜCKE-Chefredakteur Dieter Schneider fasst in seinem Themenheft „Friseurunternehmer“ alle Informationen rund um die Besonderheiten der Betriebswirtschaft für Friseure zusammen – kompakt, kompetent und mit dem Blick fürs Detail. Das Themenheft erhalten Sie zum Preis von 20,- Euro (zzgl. MwSt.).

Infos und Bestellungen:

d.ruecker@glynt.com

Telefon: 04101 / 37 33 49

 

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