Welche Versicherungen brauchen Friseur-Unternehmer
Ein Überblick über Versicherungen für Friseurunternehmen
Versicherungen kosten Geld und der Gegenwert bleibt zunächst einmal unsichtbar. Nicht nur aus diesem Grund sollte man sehr genau hinschauen, bei welcher Gesellschaft man einen Vertrag abschließt. Die Prämien können stark differieren, allerdings auch die Leistungen. So kommt man nicht umhin, sich zuerst zu überlegen, für welche Fälle man eine Absicherung braucht, um dann Angebote zu vergleichen. Der Überblick kann Dir bei der Auswahl helfen.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Angestellte Pflicht, solange man eine bestimmte Einkommenshöhe nicht überschritten hat. Jenseits dieser Grenze und als Selbstständiger hat man die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher Weiterversicherung oder einer privaten Krankenkasse.
Krankentagegeldversicherung
Sie kann für Selbstständige von existenzieller Bedeutung sein. Denn anders als bei Angestellten, gibt es für sie keine gesetzliche Entgeltfortzahlung. Diesen Einkommensausfall fängt diese Versicherung auf.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer mit seiner Arbeitskraft seinen Lebensunterhalt sichert, braucht diese Versicherung. Sie zahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, eine Rente.
Arbeitslosenversicherung
Sie gibt es auch für Selbstständige und sie springt bei einer Pleite ein. Der Versicherte erhält dann Arbeitslosengeld.
Lebensversicherung
Es gibt Risiko- und Kapitallebensversicherungen. Mit der Risikolebensversicherung wird Ihre Familie für den Fall Ihres Todes in der vereinbarten Höhe abgesichert. Vor allem wenn Kredite abzuzahlen sind, ist diese Form der Lebensversicherung sinnvoll.
Zur Kapitalbindung ist die Lebensversicherung nur begrenzt geeignet. Angeboten werden auch Kombinationen beider Modelle.
Pflegeversicherung
Pflegekosten werden von der gesetzlichen Versicherung nicht komplett getragen. Was noch fehlt, müssen die Betroffenen oder ihre Angehörigen zahlen. Eine private Pflegeversicherung hilft, diese mögliche Versorgungslücke zu schließen. Die Beiträge fallen umso niedriger aus, je früher man anfängt.
Betriebsversicherung
Sie übernimmt Schäden in Ihrem Geschäft: Verletzungen von Kunden und Mitarbeitern, Beschädigungen an Geräten, Möbeln, Waren und Räumen. Die Versicherung umfasst viele Einzelaspekte, die oft zu einem Paket zusammengefasst werden.
Haftpflichtversicherung
Sie greift, wenn Personen oder Dinge zu Schaden kommen, die nicht zum Betrieb gehören. Das sind Kunden, Außendienstler und unter Umständen sogar Passanten, die an Ihrem Salon nur vorbei kommen.
Feuerversicherung
Schäden. die bei einem Brand entstehen so wie bei möglichen Löscharbeiten, werden von der Feuerversicherung beglichen.
Einbruch-Diebstahl-Versicherung
Nicht allein für die gestohlenen Dinge steht diese Versicherung ein, sondern auch für Schäden. die durch den Einbrecher verursacht werden. Für Geld und Wertpapiere gelten besondere Bedingungen.
Betriebsunterbrechung
Sie federt die Folgen ab. wenn der Betrieb aufgrund eines wiederum durch eine Versicherung abgedeckten Schadens geschlossen bleiben muss, also etwa nach einem Brand oder Einbruch.
Leitungswasserversicherung
Sie erbringt ihre Leistung bei Schäden nach einem Rohrbruch. Also, wenn Wände, Möbel und Fußböden ersetzt werden müssen.
Sturmversicherung
Sturmbedingte Verwüstungen und ihre Folgen gleicht diese Versicherung aus. Tipp: Schließen Sie Hagel mit ein!
Glasbruchversicherung
Macht Sinn in einem Salon mit seinen vielen Spiegeln und großen Fensterscheiben.
Gesetzliche Unfallversicherung
Sie ist verpflichtend für Arbeitgeber und -nehmer und wird getragen durch die Berufsgenossenschaft. Diese hat die Pflicht, über Gefahren im Beruf aufzuklären und Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Sie gleicht finanzielle Folgen aus.
Private Unfallversicherung
Diese Versicherung sichert nur die Folgen eines privaten Unfalls ab. Sie zahlt nicht, wenn Sie in Ihrem Salon oder auf dem Weg dahin ausrutschen und sich ein Bein brechen.
Rentenversicherung
Auch selbstständige Friseure haben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern allerdings nur für eine gewisse Zeit. Nach 18 Jahren können sie sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Sichern Sie sich dann aber privat ab!
Betriebliche Altersvorsorge
Wenn Sie die GmbH als Unternehmensform gewählt haben, gelten Sie als Geschäftsführer als Angestellter. Damit können Sie sich als Angestellter rentenversichern.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Rechtsstreits allerdings nur bei realistischen Chancen auf Erfolg.