4. Sonderwege: mobile Friseur - freie Mitarbeit?

Mobile Friseure, d.h. Friseure ohne eigene Geschäftsräume, wurden sowohl Einzelgänger als auch Franchisenehmer. Dieter Schneider

Formen der Selbständigkeit in der Friseurbranche

Eigener Salon, mobiler Friseur oder Franchise - was kann eine ideale Lösung sein

Vor Jahren habe ich die Sache einmal durchgerechnet. Seriös kalkuliert, kann der mobile Friseur mit seinen Preisen nicht niedriger liegen als der stationäre Friseur (mit Ladenlokal), eher höher. Der mobile Friseur spart zwar Miete und Investitionskosten für das Ladenlokal, dem stehen aber erhebliche Wegekosten und unproduktive Zeiten gegenüber. Die Sache rechnet sich eigentlich nur, wenn ein erheblicher Teil des Umsatzes schwarz gemacht wird. Das fällt natürlich den mobilen Einzelunternehmern besonders leicht. Gegen den mobilen Friseur sprechen damit die selben Gründe, die ich gegen Kleinstunternehmen im Halbschatten anführe. Es sind vorwiegend Friseurinnen, die sich für das Modell "mobiler Friseur" interessieren. Ich habe mich intensiv mit einer Friseur¬meisterin unterhalten, die jahrelang "mobile Friseurin" war. Es ist kein Zuckerschlecken und nicht ganz unproblematisch, besonders für Frauen. Bis jetzt ist mir von gefährlichen Situationen unterwegs nichts bekanntgeworden, sie sind aber latent vorhanden. Die handwerksrechtliche Stellung der mobilen Friseure ist übrigens nicht ganz eindeutig. Betreiben sie ihr Gewerbe "im Umherziehen", brauchen sie sich nicht in die Handwerks rolle eintragen zu lassen, dürfen aber auch keine Werbung machen.


Expansion, d.h. Einstellung von mobilen Mitarbeitern, ist handwerks-rechtlich nicht möglich, auch wenn oft das Gegenteil behauptet und auch praktiziert wird. Da gilt der Grundsatz: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Wenn ein Kläger vorhanden ist, kann die Sache wegen eines unlustigen Richters, assistiert von einer unlustigen Handwerkskammer, im Sande verlaufen. Aus lauter Angst, daß der große Befähigungsnachweis gekippt werden könnte, wird inzwischen von manchen Handwerkskammern eine gewisse Grauzone toleriert.
Zu dieser Grauzone gehört auch die "freie Mitarbeit" bei einem anderen Friseur noch besser unter dem Stichwort "Stühlevermieten" bekannt. Auch hier wird immer wieder behauptet, daß das bei Meistern als freie Mitarbeiter bzw. Stühlemietern ohne größere Probleme möglich sei. Nicht erst seitdem die neue Bundesregierung sich des Themas "Scheinselbständigkeit" angenommen hat, warne ich vor diesen Modellen. Handwerksrechtlich kann das sauber durch Eintragung in die Hand-werksrolle geregelt werden, Steuer- und sozialabgabenrechtlich ist das für beide Seiten schon immer eine Zeitbombe gewesen, weil es meistens verabredete Steuer- und Sozialabgabenvermeidung ist. Nach den jetzigen Kriterien für Scheinselbständigkeit ist es sehr schwer, der latenten Gefahr der Verwerfung des Modells bei Steuer oder Sozialabgabenprüfung zu entgehen. Die Folgen sind dann für beide Seiten bitter. Erhebliche Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben sind fällig und dann folgt prompt ein Rechtsstreit, wer sie zu bezahlen hat.


Das einfachste ist, sich vorher vom Finanzamt und der Landesversicherungsanstalt das Modell "absegnen" zu lassen. Mir ist bisher kein Fall bekanntgeworden, bei dem das geschehen ist. Auch habe ich nie einen (angeblich) wasserfesten Vertrag betreffs Stühlevermieten oder freie Mitarbeit zu Gesicht bekommen. Als Ausweg wird empfohlen, mit dem einzelnen Friseur bzw. der einzelnen Friseurin eine GbR zu gründen, die sich auf einen Teil des Geschäfts bezieht. Ein Mitgesellschafter kann zwar kein Scheinselbständiger sein, die steuerliche Problematik bleibt aber, denn bei voll versteuertem Umsatz ist die Konstruktion für beide Seiten uninteressant. Mein Rat: Als Jungmeister an dieses Thema mit sehr spitzen Fingern herangehen. Halten Sie sich vor allem im Hinblick auf die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden, auf die ich hier wegen der ständig wechselnden Situation nicht eingehen kann.


Einzelkämpfer oder Franchisenehmer?

Franchise ist ein Unternehmenskonzept mit Zukunft, auch in dieser Branche. Die französischen Friseure sind da viel weiter als wir in Deutschland, und das mit beachtlichem Erfolg. Von Frankreich her haben bisher zwei Franchisekonzepte in Deutschland Fuß gefaßt: Mod's Hair und Jacques Dessange. Ich sehe den Vorteil eines Franchisenehmers gegenüber dem Geschäftsführer eines Kettensalons in der juristischen Selbständigkeit, die in aller Regel viele zusätzliche Kräfte auslöst. Den Vorteil des Franchisenehmers gegenüber dem Einzelkämpfer sehe ich in der Nutzungsmöglichkeit eines erprobten Konzeptes. Ich kann jungen Friseuren und Friseurinnen auf dem Sprung in die Selbständigkeit nur raten, sich intensiver mit dem Thema Franchising zu beschäftigen, ehe die grundsätzlichen Entscheidungen gefallen sind. Wenn ich Existenzgründer gefragt habe: Was halten Sie von Franchising als Konzept für sich, war die Antwort fast immer: Nix! Wenn ich dann weitergebohrt und gefragt habe: Was wissen Sie konkret über die bestehenden Franchisekonzepte in Deutschland, kam heraus: Auch nix!


Das Thema Franchisenehmer wird uns noch öfter begegnen

Existenzgründer treffen in vielen Fällen Entscheidungen gegen Konzepte, die sie nicht oder zumindest nicht richtig kennen. Neulich sagte mir ein Friseur: Mein Freund ist Franchisenehmer. Ich habe die Kurve leider nicht gekriegt, weit mir der Umrüstungsaufwand zu hoch war. Also Bedauern darüber, sich nicht früher informiert zu haben. Diese Aussage sollte junge Friseure nachdenklich machen, vor allem solche, die sich in erster Linie als Handwerker, Menschenführer und Künstler sehen, weniger aber als Unternehmer. Da wir ihnen vieles -im positiven Sinne des Wortes - abgenommen. Das A und O des Franchising ist die langjährige Bewährung in der Praxis. Da ist es zu wenig, wenn ein Einzelgeschäft als lang-jähriger Erfolgsnachweis dient. Filialen, und was noch sicherer in der Entscheidung macht, bisherige Franchisenehmer müssen nachweis-baren Erfolg haben. In diesem Markt wird es für den Einzelkämpfer, besonders aber für die Einzelkämpferin mit der Doppelbelastung Familie und Geschäft immer schwerer, ein größeres Hochleistungskonzept zu fahren. Bei den Ketten ist ein sogenanntes "trading up" zu Hochleistungskonzepten festzustellen. Mit Franchisekonzepten besteht eine gute Chance, erfolgreich dagegenzuhalten.

 

Vorteile von Franchise und Einzelkämpfern

Hier eine kleine Aufzählung möglicher Vorteile von Franchise und Einzelkämpfern, die nicht unbedingt für jede konkrete Situation gelten müssen, aber im Auge behalten werden sollten, wenn eine Entscheidung ansteht.

 

Vorteil Franchise

  • Nutzung eines bewährten Konzeptes und einer Marke.
    Geschlossenes Marketingkonzept
  • Umfangreiche, systemgegerechte Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    Finanzierungshilfen
  • preisgünstiger Einkauf im Verbund
  • intensiver Erfahrungsaustausch mit anderen Franchisenehmern

 

Vorteil Einzelkämpfer

  • Keine Franchisegebühr
  • Völlige Dispositionsfreiheit
  • Breiterer Erfahrungsaustausch (Blick über den Zaun)
    Größere Flexibilität
  • Größere Energieentfaltung für die eigene Sache
  • Unabhängigkeit von der Entwicklung anderer
  • Profilierung des eigenen Namens
  • Überbetriebliche Werbung/PR für Konzept und Marke
  • Beratung durch die Zentrale und mit dem Konzept verbundenen Beratern
    größere Konzepttreue
  • Weniger leiden unter den Fehlern anderer
    Mehr Wahlfreiheit bei Einrichtung (Kapitalbedarf)
    Wahlfreiheit beim Erfahrungsaustausch
  • stärkere Konzentration auf das Tagesgeschäft möglich
  • Kunden- und Mitarbeiter empfehlung durch andere Franchisenehmer

 

Ketten als auch Franchise-Systeme überzeugen durch Konzepttreue

Ketten als auch Franchise-Systeme überzeugen durch Konzepttreue und systematische Qualitätsmanagement im deutschsprachigen Raum sehr stark an Bedeutung gewinnen werden. Ein Jungmeister bzw. eine Jungmeisterin sollte darin nicht nur Chancen für sich selber sehen, sondern diese Unternehmensformen auch als "benchmarks" (Orientierungspunkte) im Auge behalten, wenn der Entschluß zum "Einzelkämpfer" feststeht.

 

 

MARKTLÜCKE Themenheft „Friseurunternehmer“

Mit dem bereits erschienenen Themenheft „Friseurunternehmer“ gab Dieter Schneider den Auftakt zum MARKTLÜCKE Kompendium der Betriebswirtschaftslehre für Friseure. Auf 34 Seiten bereitet er den Boden für ein besseres Verständnis der betriebswirtschaftlichen Besonderheiten von Friseurunternehmen und veranschaulicht, was ein Friseurunternehmer ist und was er nicht ist. All jenen, denen bei der spontanen Selbsteinschätzung erste Zugehörigkeitszweifel kommen, sei die Lektüre des „Friseurunternehmers“ jetzt dringend ans Herz gelegt. Denn: die Chancen für wahre Friseurunternehmer standen nie besser! 

MARKTLÜCKE-Chefredakteur Dieter Schneider fasst in seinem Themenheft „Friseurunternehmer“ alle Informationen rund um die Besonderheiten der Betriebswirtschaft für Friseure zusammen – kompakt, kompetent und mit dem Blick fürs Detail. Das Themenheft erhalten Sie zum Preis von 20,- Euro (zzgl. MwSt.).

Infos und Bestellungen:

Telefon: 04101 / 37 33 49

 

 

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